Der muslimische Mann in der Schmollecke

Vor knapp 3 Monaten ist dieser Blog an den Start gegangen. Texte zur grundsätzlichen Standortbestimmung mit Blick auf die muslimische Selbstorganisation und zum innermuslimischen Umgang mit Kritik und öffentlichen Debatten bildeten den allgemeineren Einstieg und führten zu konkreteren Texten über das Phänomen der „Islamkritik“, das Profil der „Islamexperten“, die Silvesterereignisse in Köln, die Verfassungswidrigkeit Grüner Positionen zur Religionspolitik und bayerischer Modellversuche zum Religionsunterricht.

 

Dabei muss man rückblickend feststellen, dass die ersten allgemeineren Ausführungen zur diskursiven Befindlichkeit muslimischer Verbandsvertreter auf fast schon hellseherische Fähigkeiten beruhten. Die weitverbreitete Unfähigkeit, öffentliche Sachdiskussionen zu führen, auf inhaltliche Kritik zu erwidern und eine Meinungsverschiedenheit auch auszuhalten, kennzeichnet in weiten Teilen die Hypersensibilität muslimischer Vertreter. Bemerkenswert ist, dass gerade diejenigen Vertreter, die in der Vergangenheit am lautesten innermuslimische Mängel beklagt haben, heute am empfindlichsten reagieren, wenn selbst in der denkbar sachlichsten Form inhaltliche Gegenpositionen formuliert werden.

Mia san verfassungswidrig!

Der Freistaat Bayern praktiziert seit 2003/2004 einen Modellversuch „Islamischer Unterricht“. Er ist von Beginn an den muslimischen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern als Äquivalent zum katholischen und evangelischen Religionsunterricht vorgestellt und beworben worden. Entsprechend gutgläubig haben ihn muslimische Eltern von Beginn an unterstützt und ihre Kinder zum Islamischen Unterricht (IU) als vermeintlichen Religionsunterricht angemeldet.

 

Je deutlicher die rechtliche und inhaltliche Mangelhaftigkeit dieses Modellversuchs wurde, desto intensiver haben sich die islamischen Religionsgemeinschaften in Bayern, allen voran die DITIB Landesverbände Nordbayern und Südbayern, um eine Überführung dieses problematischen Konzepts in einen verfassungsmäßigen Religionsunterricht auf der Grundlage unseres Grundgesetzes bemüht.

 

Seit zwei Jahren bleibt ein Antrag der DITIB Landesverbände auf einen verfassungskonformen Religionsunterricht durch das zuständige Fachministerium unbearbeitet. Gleichzeitig treten die Janusköpfigkeit und die verfassungsrechtliche Untauglichkeit des IU immer deutlicher hervor.

 

Durch Politik und Verwaltung wird diese Entwicklung mit einer Haltung begleitet, die man nur noch als offene Geringschätzung der islamischen Religionsgemeinschaften verstehen kann. Der Begriff „Freistaat“ wird offensichtlich als Synonym für verfassungsrechtliche Willkür verstanden. „Mia san mia“ scheint zum Credo und im rechtlichen wie protokollarischen Umgang einzig bestimmendes Element geworden zu sein.

Klare Verhältnisse

Angesichts der aktuellen – teils sehr kontroversen – Diskussionen um islamische Religionsgemeinschaften und ihre zukünftige Entwicklung, soll durch diesen ausführlicheren Beitrag, orientiert an konkreten Fragestellungen, der Versuch einer Einordnung und Bewertung wichtiger Aspekte der geführten Debatten unternommen werden. Es geht dabei weniger um Begriffsdefinitionen oder juristische Wissensvermittlung, sondern um eine inhaltliche Bewertung aktueller Diskussionsschwerpunkte. In zwei Abschnitten soll das Verhältnis des Staates zu Religionsgemeinschaften und das Verhältnis der Religionsgemeinschaften untereinander, durch jeweilige Teilfragen konkretisiert, erörtert werden.

Wehret den Anfängern!

Am 22.01.2016 veröffentlichte Online Redakteurin Charlotte Zink einen Artikel auf www.focus.de. Er trägt den Titel: „ „Etwa jede zweite Moschee ist anti-westlich“: Experte erklärt Macht der Imame“.

Dieser Focus-Beitrag ist auf vielen Ebenen exemplarisch. Er markiert gleichzeitig den aktuellen Tiefpunkt der Inflation des Begriffs „Experte“ und den Auftakt zu einer infamen neuen Hetzkampagne gegen muslimische Geistliche. Mit stilistischen und sprachlichen Mitteln öffnet sich hier das Tor zu neuen Abgründen der Stigmatisierung und der antimuslimischen, rassistischen Ausgrenzung nicht mehr nur der Muslime als diffuses Kollektiv, sondern konkret ihrer Moscheegemeinden und ihrer Imame.

Cuius regio, eius religio? – Vom Grünen Rückfall ins 17. Jahrhundert

Kürzlich wurde in diesem Blog die religionspolitische Entgleisung der Grünen Parteiführung kommentiert. Dabei ist offengelegt worden, dass die vermeintlich verfassungsrechtlich besorgten Aussagen von Özdemir und Beck in deutlichem Widerspruch zu ihren tatsächlich verfassungswidrigen Inhalten stehen.

Die Substanz der Grünen Positionen verflüchtigt sich ins Homöopathische, weil die Kritik an den etablierten muslimischen Religionsgemeinschaften unbegründet bleibt. Die Äußerungen Özdemirs und Becks bleiben Postulate, populistische Bedeutungs- und Befundbehauptungen. Sie entbehren jeglicher Plausibilität, schlüssiger Begründung oder verfassungsrechtlicher Herleitung. Sie verlassen sich darauf, dass die juristisch ungeschulten Adressaten sich die gespielte Empörung über die vermeintlich anmaßenden muslimischen Verbände zu eigen machen und ihre Diffamierung als religionsverfassungsrechtliche Simulanten nicht als das entlarven, was sie in Wirklichkeit ist – nämlich der Aufruf zum Verfassungsbruch.

Gebt die Grünen frei!

Der Deutschlandfunk berichtet am 18.01.2016, die Grünen beabsichtigten, voraussichtlich Anfang Februar ein neues religionspolitisches Konzept vorzulegen. Darin soll es um eine Neuausrichtung gegenüber den muslimischen Religionsgemeinschaften gehen. Besser gesagt darum, ihnen den verfassungsrechtlichen Status einer Religionsgemeinschaft abzusprechen. Zu diesem Thema haben sich die Grünen in jüngerer Vergangenheit bereits geäußert. Dazu wurde in diesem Blog Stellung genommen. Die inhaltliche Qualität der bisherigen Grünen Positionen und Argumente lässt befürchten, dass das neue religionspolitische Konzept eher dem Grünen Bauchgefühl, als verfassungsrechtlichen Vorgaben folgen wird. Einen Vorgeschmack bietet der vorbezeichnete Beitrag von Michael Hollenbach, in welchem die wesentlichsten Grünen Standpunkte nochmals dargelegt werden. In einem späteren Beitrag soll der verfassungsrechtliche Rahmen ausführlicher beleuchtet werden. Der folgende Text seziert vorher den Geist, der dem religionspolitischen Vorstoß der Grünen innewohnt:

Verteufelung der Prävention?

Auf islamiq.de wurde am 13.01.2016 ein Beitrag mit dem Titel „Der Teufelskreis der Prävention“ des Generalsekretärs des Islamrates und stellvertretenden Generalsekretärs der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG), Murat Gümüş, veröffentlicht, in dem die Maßnahmen der Extremismusprävention kritisch hinterfragt werden. Das Thema ist aufgrund seiner Aktualität und der recht eindeutigen kritischen Positionierung eines hohen Vertreters einer muslimischen Religionsgemeinschaft wert, eingehender diskutiert zu werden. Der folgende Kommentar soll ein solcher Diskussionsbeitrag sein.

Mit Rücksicht auf die spezielle Gemütslage der muslimischen Verbandslandschaft gilt es, mit einer wichtige Erläuterung zu beginnen:

Wie Karneval, nur ohne Kostüme

Nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln und anderswo muss man leider konstatieren: wir sind nicht überrascht. Die Reaktionen auf die verübten Straftaten fallen – leider – nicht aus dem Rahmen des Erwarteten.

Zeitungen und „Nachrichtenmagazine“, die ihr Motto wohl bald in „Hetze, Hetze, Hetze“ umwidmen werden, machen mit sexistischen und rassistischen Titelseiten auf. Damit wird die unterschwellige Phantasterei von gefährlicher, überwältigender Omnipotenz des Fremden befördert. Was „der Muslim“ über seinen vermeintlichen „Geburtendschihad“ als Projekt der demographischen Landnahme betreibt, flankiert er nun auch mit der Übergriffigkeit auf „unsere Frauen“.

Und unsere Medien machen sich auch noch freiwillig zum Instrument dieser rassistischen Pöbelei. Mal wieder gilt: Auflage vor Anstand.

Man kann froh sein, dass auf Titelseiten keine Kreuze brannten. Wir können aber noch nicht sicher sein, ob es nicht bald Berichte über Muslime geben wird, die vermeintlich Brunnen vergiften.

La donna è mobile…

Nach den Ereignissen in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof und den sich anschließenden öffentlichen Diskussionen müssen wir festhalten, dass unser Land, unsere Gesellschaft ein gravierendes und in seiner unheilvollen Entwicklung besorgniserregendes Problem hat.

Es ist nicht das Problem der aus einer Menschenmenge heraus verübten Straftaten. Das Phänomen der kollektiven sexuellen Übergriffe mag in seiner zeitlichen und örtlichen Konzentration ein neues Tatgeschehen sein. Die Übergriffe sind schockierend und ein Horrorszenario für jede rechtstreue Bürgerin und jeden rechtstreuen Bürger – gleich welcher Herkunft, gleich welchen Glaubens. Unsere Sicherheitsbehörden werden die Konsequenzen daraus ziehen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in zukünftigen vergleichbaren Situationen besser gewährleisten. Die Politik wird ihre Verantwortung tragen und die personellen und operativen Möglichkeiten der Polizeibehörden verbessern.

Nicht mehr verfassungstreu …

Reden wir Tacheles. Nennen wir das Kind doch einfach beim Namen: Die Grünen sind bald ein Fall für den Verfassungsschutz.

Der Vorstoß der Grünen Parteiführung und ihr abermaliger untauglicher Versuch, die muslimischen Religionsgemeinschaften zu diskreditieren, hat eine andere Motivlage, als die vorgeschobene Sorge um die Verfassungsmäßigkeit der religionspolitischen Entwicklungen in den Bundesländern, in denen die etablierten muslimischen Religionsgemeinschaften beginnen, ihre verfassungsrechtlich skizzierte Rolle im Verhältnis zum Staat einzunehmen.

Es ist vielmehr die in weiten Teilen der Politik und der Medien verbreitete Neigung, je nach aktuellem Spielstand die geltenden Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders ändern zu wollen. Erst gestern wurde das Grundgesetz den Muslimen als unverrückbarer Ordnungsrahmen unter die Nase gehalten. In einer an heiligen Eifer erinnernden Manier wurde die Sakralisierung des Säkularen auf den Höhepunkt getrieben, in dem das Grundgesetz in den Rang einer quasigöttlichen Verkündung erhoben wurde, die für sich letzte und umfassende Geltung auch für das Denken und Glauben eines jeden Bürgers beansprucht. Dabei völlig verkennend, dass es sich beim Grundgesetz nicht um die Offenbarung eines Gnadenaktes handelt, sondern um den Regelungsrahmen, der dem Individuum – und im Falle der Religionsgemeinschaften auch ihren personellen Selbstorganisationen – Freiheitsansprüche gegen und Schutz vor dem Staat garantiert.

Das Grundgesetz ist nicht der exklusive Gabenkorb, aus dem der Staat nach Gutdünken Freiheitsrechte verteilt. Es ist der für alle gleichermaßen gültige Referenzrahmen unseres Zusammenlebens. Die Verfassungstreue ist ein für alle verbindlicher Maßstab – ganz besonders aber für die Politik und den Staat. Denn das Grundgesetz schützt nicht in erster Linie den Staat vor seinen Bürgern, sondern die Bürger vor ihrem Staat.