Reden wir Tacheles. Nennen wir das Kind doch einfach beim Namen: Die Grünen sind bald ein Fall für den Verfassungsschutz.
Der Vorstoß der Grünen Parteiführung und ihr abermaliger untauglicher Versuch, die muslimischen Religionsgemeinschaften zu diskreditieren, hat eine andere Motivlage, als die vorgeschobene Sorge um die Verfassungsmäßigkeit der religionspolitischen Entwicklungen in den Bundesländern, in denen die etablierten muslimischen Religionsgemeinschaften beginnen, ihre verfassungsrechtlich skizzierte Rolle im Verhältnis zum Staat einzunehmen.
Es ist vielmehr die in weiten Teilen der Politik und der Medien verbreitete Neigung, je nach aktuellem Spielstand die geltenden Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders ändern zu wollen. Erst gestern wurde das Grundgesetz den Muslimen als unverrückbarer Ordnungsrahmen unter die Nase gehalten. In einer an heiligen Eifer erinnernden Manier wurde die Sakralisierung des Säkularen auf den Höhepunkt getrieben, in dem das Grundgesetz in den Rang einer quasigöttlichen Verkündung erhoben wurde, die für sich letzte und umfassende Geltung auch für das Denken und Glauben eines jeden Bürgers beansprucht. Dabei völlig verkennend, dass es sich beim Grundgesetz nicht um die Offenbarung eines Gnadenaktes handelt, sondern um den Regelungsrahmen, der dem Individuum – und im Falle der Religionsgemeinschaften auch ihren personellen Selbstorganisationen – Freiheitsansprüche gegen und Schutz vor dem Staat garantiert.
Das Grundgesetz ist nicht der exklusive Gabenkorb, aus dem der Staat nach Gutdünken Freiheitsrechte verteilt. Es ist der für alle gleichermaßen gültige Referenzrahmen unseres Zusammenlebens. Die Verfassungstreue ist ein für alle verbindlicher Maßstab – ganz besonders aber für die Politik und den Staat. Denn das Grundgesetz schützt nicht in erster Linie den Staat vor seinen Bürgern, sondern die Bürger vor ihrem Staat.