Monthly archives of “November 2016

Mehr als nur Kopftuch in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der aktuellen Entscheidung (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2016 – 1 BvR 354/11 – Rn. (1-77)) seine vorherige Rechtsprechung zu der Frage der Zulässigkeit eines „islamischen Kopftuches“ im Schuldienst bekräftigt und nun auch für den Bereich der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten konkretisiert.

Die DITIB wurde im Beschwerdeverfahren angehört und hat eine schriftliche Stellungnahme zu den entscheidungserheblichen Fragen abgegeben. Um etwaiger Entrüstung vorzubeugen: Nein, das ist keine Islamisierung des Bundesverfassungsgerichtes. Nein, vermeintlich verlängerte Arme ausländischer Staatsoberhäupter reichen nicht bis in deutsche Gerichtssäle. Es ist schlicht die geltende Rechtslage und eine durch § 27a Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorgesehene Möglichkeit der Anhörung sachkundiger Dritter.

Es ist erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer solchen gewichtigen Fragestellung auch die Rechtsauffassung der größten islamischen Religionsgemeinschaft in Deutschland für relevant hält. Man kann nur hoffen, dass diese Sachlichkeit auch auf anderen Ebenen der Zusammenarbeit mit islamischen Religionsgemeinschaften und des mit ihnen geführten Dialoges wieder Einzug hält.

Heimaten

„Nun haben wir auf [vielen] Seiten Nein gesagt, Nein aus Mitleid und Nein aus Liebe, Nein aus Haß und Nein aus Leidenschaft – und nun wollen wir auch einmal Ja sagen. Ja –: zu der Landschaft und zu dem Land Deutschland.

Dem Land, in dem wir geboren sind und dessen Sprache wir sprechen.

Der Staat schere sich fort, wenn wir unsere Heimat lieben. Warum grade sie – warum nicht eins von den andern Ländern –? Es gibt so schöne.

Blind Side

Die aktuellen Diskussionen um die Äußerungen der Integrationsbeauftragten, Staatsministerin Özoğuz, zeigen einmal mehr, wie unheilvoll die Zwänge eines brisanten Wahlkalenders gepaart mit der von populistischen Narrativen durchzogenen öffentlichen Debatte um und über den Islam auf die Urteilsfähigkeit aller Beteiligten einwirken.

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat eine Vereinigung verboten, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Im Rahmen der Verbotsverfügung hat das BMI deutlich gemacht, dass sich die vereinsrechtliche Maßnahme nicht gegen die Religionsfreiheit, nicht gegen die Religion des Islam, nicht gegen Muslime aufgrund ihres Glaubens und auch nicht gegen das Verteilen des Korans richtet. Alldem gewährt der Staat weiterhin den Schutz des Gesetzes. Er geht aber gegen Organisationen und Personen vor, die Gewalt legitimieren, zur Gewalt aufrufen und Menschen dazu ermutigen, Gewalt anzuwenden.

Das ist weder ein verdachtsunabhängiges, noch ein willkürliches oder ein voreiliges Vorgehen der zuständigen Behörden. Die lange Prüfung und Vorbereitung dieser Maßnahme und die Anwendung vereinsrechtlicher und vorerst nicht strafrechtlicher Maßnahmen macht deutlich, dass hier im Rahmen der rechtsstaatlich gebotenen Verhältnismäßigkeit vorgegangen wurde.

Die Ware Religion

Kürzlich hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) die Vereinigung „Die wahre Religion (DWR)“, bekannt für ihre Koranverteilaktion „LIES!“, verboten. Grund für die Verbotsverfügung ist die Feststellung, dass sich die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

Im Resonanzraum der Sozialen Medien zirkulieren unter Muslimen teilweise kontroverse Reaktionen. Manch einer bewertet die Verbotsverfügung als einen antimuslimischen Akt und als politische Entscheidung, mit der es Muslimen erschwert werden soll, ihre Religion öffentlich zu bewerben oder sich für die Bekanntmachung des Koran zu engagieren. Eine solche Würdigung der Verbotsverfügung ist abwegig, naiv und offenbart eine aus dem Gleichgewicht geratene Selbstwahrnehmung.

Auf postfaktisch folgt postfriedlich

Im letzten Blogbeitrag sind die undemokratischen Entwicklungen im parteipolitischen Feld skizziert worden. In diesem Text beleuchten wir die undemokratischen Entwicklungen im gesellschaftspolitischen Bereich.

Die Grünen haben „Klarheit geschaffen“, dass ihnen unser Grundgesetz, höchstrichterliche Rechtsprechung und zahlreiche gutachterliche Feststellungen zu dem verfassungsrechtlichen Status der islamischen Religionsgemeinschaften gleichgültig sind. Sie haben „Klarheit geschaffen“, dass sie nicht mehr die Partei des Grundgesetzes und des Schutzes von Minderheitenrechten sind.

Klarheit im Verfassungsbruch

Dabei steht in vorderster Reihe überraschenderweise gerade ein Politiker wie Volker Beck, der seinen steten Einsatz für Minderheitenrechte und die Gleichberechtigung aller Bürger dieses Landes – und damit seine bisherige politische Karriere – mit einer unbeirrbaren Ignoranz gegenüber dem Recht, dem Grundgesetz und der tatsächlichen Arbeit der islamischen Religionsgemeinschaften konterkariert. Dabei werden Argumente ins Feld geführt, die nur aus Worthülsen bestehen und keinen Bezug zur Realität, zum Faktischen aufweisen.

Auf postfaktisch folgt postdemokratisch

Ereignisreiche Wochen. Turbulente politische Entwicklungen. In den USA, in Deutschland und in der Türkei. Überall korrodieren die Säulen der demokratischen Gesellschaft. Je empörter die einen auf die anderen verweisen und den Zerfall demokratischer Grundprinzipien beklagen, desto mehr gewinnt man den Eindruck, dass diese Empörung nur dazu dient, die eigenen Verirrungen zu kaschieren. Politik trägt immer mehr Züge der Destruktion, der Dekonstruktion.

Schlaglichter auf die aktuellen Entwicklungen: