Am 2. Juni wird aller Voraussicht nach im Bundestag die Vertreibung der Armenier aus Anatolien – anlässlich der Abstimmung über eine Resolution – als Völkermord bezeichnet werden.
Die öffentlichen Positionierungen aus den Lagern der Befürworter und der Gegner dieser Resolution machen deutlich, welchen höchst destruktiven Punkt diese Debatte erreicht hat. Dabei hindert die erregte Auseinandersetzung um die juristische Einordnung der historischen Ereignisse den Blick für die wichtigeren Bedürfnisse der durch diese Ereignisse miteinander auf tragische Weise verwobenen Menschen.