Nach den jüngsten Ankündigungen zum AfD Parteiprogramm muss deutlich festgehalten werden: Muslime sind Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Ihnen die Freiheit des Religionsbekenntnisses und der Religionsausübung abzusprechen, ist die Aufforderung zur Beseitigung unserer Verfassungsordnung.
Eine Bevölkerungsgruppe willkürlich aus dem Schutzbereich des Grundgesetzes heraus zu definieren, ist der erste Spatenstich zur Abschaffung unseres Grundgesetzes. Wer heute meint, Muslimen ihre bürgerlichen Freiheiten absprechen oder sie einschränken zu können, wird morgen auch anderen Menschen willkürlich ihre Freiheiten nehmen wollen.
Wer von Menschen anderen Glaubens oder über ihre Religion als „Fremdkörper“ spricht, suggeriert, dass dieser entfernt und entsorgt werden muss. Das ist eine totalitäre, maliziöse Sprache, die ein ebensolches Verhalten propagiert. Dieser verfassungsfeindlichen Gesinnung gilt es, mit den Mitteln des demokratischen Meinungsstreits frühzeitig zu begegnen. Ein so unverhohlener Aufruf zum Verfassungsbruch darf nicht unwidersprochen bleiben.
Spätestens jetzt müssen die etablierten, demokratischen Parteien begriffen haben, dass aus dem Dunstkreis der AfD keine besorgten Bürger sprechen, die man ernst nehmen muss, sondern Verfassungsfeinde, die letztlich die grundrechtlichen Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger in Frage stellen. Deshalb darf sich die Politik dieser Gesinnung nicht anbiedern, sondern muss sie entschieden als das zurückweisen, was sie ist, nämlich verfassungsfeindlich.