Drei Dinge gilt es, entschieden festzuhalten.
Erstens: Nach der Armenier-Resolution am 02.06.2016 ist die darauffolgende Kritik an dem Beschluss des Bundestages und insbesondere an dem Stimmverhalten der türkischstämmigen Abgeordneten in ihrer Vehemenz, in Inhalt und Ton mehr als überzogen. Was in sozialen Medien und in der türkischsprachigen Presse teilweise zu lesen ist, überschreitet die Grenze zu strafrechtlich relevantem Verhalten und ist nicht akzeptabel. Beschimpfung und Bedrohung von Parlamentariern sind nicht hinnehmbar, sondern entschieden zu verurteilen. Punkt. Kein Wenn, kein Aber, kein Jedoch. Einfach Punkt.
Die Grenzen der Toleranz gegenüber kritischen Reaktionen hören nicht erst dort auf, wo die Strafbarkeit des Handelns beginnt. Sie sind bereits deutlich vorher, gerade im Bereich der nichtstrafbaren Äußerungen zu ziehen. Denn auch legale aber unangemessene Tiraden vergiften das gesellschaftliche Klima und verrohen die Atmosphäre, in der wir Meinungsverschiedenheiten und auch gesellschaftliche Konflikte austragen müssen.