Ich verfolge in den Sozialen Medien und nun auch in türkischsprachiger Presse seit einigen Tagen einen Fall, in welchem eine muslimische Frau durch eine behördliche Stelle aufgefordert wird, für die Ausstellung eines amtlichen Dokumentes – im konkreten Fall ein Führerschein – ein Lichtbild ohne Kopftuch vorzulegen oder einen schriftlichen Nachweis einer Moschee einzuholen, aus dem hervorgeht, dass sie aus religiösen Gründen zum Tragen eines Kopftuches verpflichtet ist. Dieser Nachweis wird als „Kopftuchbescheinigung“ bezeichnet.
Einige Akteure der politischen Verbandslandschaft sind sofort empört, befinden sich nach eignen Angaben gegenüber türkischsprachigen Medien geradezu im Schockzustand und verlangen publikumswirksam eine Erklärung der „deutschen Dienststellen“.