Erstaunlich, wie die Causa Böhmermann sich zu einer Staatsaffäre ausgewachsen hat. Die Gründe dafür – so ist aus der Perspektive deutsch-türkischer Beziehungsgeschichte zu vermuten – liegen fern ab von strafrechtlichen Diskussionen über beleidigende Lyrik. Dies wird in einem späteren Text näher beleuchtet werden.
Zunächst gilt es aber, dringend juristische Hinweise vorzuziehen. Denn nimmt man das Ausmaß der gegenwärtigen emotionalen Erregung in allen Lagern dieses Meinungsstreites zum Maßstab, muss man im Falle einer Verfahrenseinstellung oder gar eines Freispruchs fast schon besorgt sein, es könnten gesellschaftliche Reaktionen folgen, wie nach den Rodney King- und O.J. Simpson-Verfahren in den USA.
Also seien die folgenden Hinweise bitte nicht als Parteinahme oder Verteidigungsbemühung zu verstehen, sondern als sachliche Darlegung von Prozessrisiken – um vielleicht tatsächlichen Enttäuschungen am Ende des Rechtsweges vorzubeugen.
Zunächst gelten zwei Grundprinzipien gerichtlicher Auseinandersetzungen: 1. Wer ein Gericht anruft, kriegt auch eine Antwort. 2. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.