Oder: Ist die Kurdische Gemeinde in Deutschland verfassungskonform?
Die Diffamierungen und Hetzkampagnen gegen islamische Religionsgemeinschaften – insbesondere gegen die DITIB – hören nicht auf. Dieser Hetzkampagne hat sich nun auch die Kurdische Gemeinde in Deutschland angeschlossen, mit der Begründung, die muslimischen Religionsgemeinschaften seien heteronom und würden die Bedrohung von Abgeordneten nicht verurteilen.
Die Kurdische Gemeinde in Deutschland nimmt leider keinen direkten Einfluss auf radikale kurdische Gruppierungen in Deutschland. Wiederholt sind Moscheegemeinden der von der Kurdischen Gemeinde diffamierten Religionsgemeinschaften auch von kurdischen extremistischen Gruppierungen angegriffen worden, teilweise unter Verwendung von Sprengstoffen und Brandsätzen. Zu keinem dieser Vorfälle hat sich die Kurdische Gemeinde öffentlich geäußert, geschweige denn dass sie diese Straftaten verurteilt oder sich auch nur davon distanziert hätte. Wen die Kurdische Gemeinde ideologisch und finanziell fördert oder von wem sie gefördert wird, ist unbekannt.
Offenkundig ist aber, dass die Kurdische Gemeinde in Deutschland entweder die Berichterstattung, die sie kommentieren will, nicht verfolgt oder dass sie bewusst falsche Tatsachen unterstellt. Denn bereits am 07.06. und am 08.06. hat sich die DITIB über unterschiedliche Kanäle an der öffentlichen Debatte beteiligt und unmissverständlich geäußert.