Blind Side

Die aktuellen Diskussionen um die Äußerungen der Integrationsbeauftragten, Staatsministerin Özoğuz, zeigen einmal mehr, wie unheilvoll die Zwänge eines brisanten Wahlkalenders gepaart mit der von populistischen Narrativen durchzogenen öffentlichen Debatte um und über den Islam auf die Urteilsfähigkeit aller Beteiligten einwirken.

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat eine Vereinigung verboten, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Im Rahmen der Verbotsverfügung hat das BMI deutlich gemacht, dass sich die vereinsrechtliche Maßnahme nicht gegen die Religionsfreiheit, nicht gegen die Religion des Islam, nicht gegen Muslime aufgrund ihres Glaubens und auch nicht gegen das Verteilen des Korans richtet. Alldem gewährt der Staat weiterhin den Schutz des Gesetzes. Er geht aber gegen Organisationen und Personen vor, die Gewalt legitimieren, zur Gewalt aufrufen und Menschen dazu ermutigen, Gewalt anzuwenden.

Das ist weder ein verdachtsunabhängiges, noch ein willkürliches oder ein voreiliges Vorgehen der zuständigen Behörden. Die lange Prüfung und Vorbereitung dieser Maßnahme und die Anwendung vereinsrechtlicher und vorerst nicht strafrechtlicher Maßnahmen macht deutlich, dass hier im Rahmen der rechtsstaatlich gebotenen Verhältnismäßigkeit vorgegangen wurde.

Die Ware Religion

Kürzlich hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) die Vereinigung „Die wahre Religion (DWR)“, bekannt für ihre Koranverteilaktion „LIES!“, verboten. Grund für die Verbotsverfügung ist die Feststellung, dass sich die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

Im Resonanzraum der Sozialen Medien zirkulieren unter Muslimen teilweise kontroverse Reaktionen. Manch einer bewertet die Verbotsverfügung als einen antimuslimischen Akt und als politische Entscheidung, mit der es Muslimen erschwert werden soll, ihre Religion öffentlich zu bewerben oder sich für die Bekanntmachung des Koran zu engagieren. Eine solche Würdigung der Verbotsverfügung ist abwegig, naiv und offenbart eine aus dem Gleichgewicht geratene Selbstwahrnehmung.

Auf postfaktisch folgt postfriedlich

Im letzten Blogbeitrag sind die undemokratischen Entwicklungen im parteipolitischen Feld skizziert worden. In diesem Text beleuchten wir die undemokratischen Entwicklungen im gesellschaftspolitischen Bereich.

Die Grünen haben „Klarheit geschaffen“, dass ihnen unser Grundgesetz, höchstrichterliche Rechtsprechung und zahlreiche gutachterliche Feststellungen zu dem verfassungsrechtlichen Status der islamischen Religionsgemeinschaften gleichgültig sind. Sie haben „Klarheit geschaffen“, dass sie nicht mehr die Partei des Grundgesetzes und des Schutzes von Minderheitenrechten sind.

Klarheit im Verfassungsbruch

Dabei steht in vorderster Reihe überraschenderweise gerade ein Politiker wie Volker Beck, der seinen steten Einsatz für Minderheitenrechte und die Gleichberechtigung aller Bürger dieses Landes – und damit seine bisherige politische Karriere – mit einer unbeirrbaren Ignoranz gegenüber dem Recht, dem Grundgesetz und der tatsächlichen Arbeit der islamischen Religionsgemeinschaften konterkariert. Dabei werden Argumente ins Feld geführt, die nur aus Worthülsen bestehen und keinen Bezug zur Realität, zum Faktischen aufweisen.

Auf postfaktisch folgt postdemokratisch

Ereignisreiche Wochen. Turbulente politische Entwicklungen. In den USA, in Deutschland und in der Türkei. Überall korrodieren die Säulen der demokratischen Gesellschaft. Je empörter die einen auf die anderen verweisen und den Zerfall demokratischer Grundprinzipien beklagen, desto mehr gewinnt man den Eindruck, dass diese Empörung nur dazu dient, die eigenen Verirrungen zu kaschieren. Politik trägt immer mehr Züge der Destruktion, der Dekonstruktion.

Schlaglichter auf die aktuellen Entwicklungen:

Muslime in Deutschland – Die anderen 10 Thesen

Der zuvor veröffentlichte Beitrag „Muslime in Deutschland – 10 Thesen“ ist der bislang am häufigsten aufgerufene Artikel dieser noch jungen Blogseite. Dafür danke ich allen interessierten Leserinnen und Lesern. Der Thesen-Beitrag ist in einem anderen Zusammenhang als Ausdruck einer selektiven Wahrnehmung kritisiert worden. Er befasse sich nur mit etwa 20 % der gesellschaftlichen Positionen zum Islam in Deutschland.

Ich habe diese Kritik seinerzeit zurückgewiesen und tue dies auch an dieser Stelle erneut: Der Beitrag beschreibt, was die Positionen, die mittlerweile ungezügelt von gesellschaftlichen Tabus innerhalb dieser 20 % unserer Bevölkerung kursieren, mit den restlichen 80 % machen. Wie sehr sich die gesellschaftlichen Grenzen verschieben und wie leicht es immer mehr Menschen fällt, andere Menschen auszugrenzen und aus dem Schutzbereich unserer Rechtsordnung heraus zu definieren. Ja sogar, wie immer häufiger grundlegendste Prinzipien unserer Verfassungsordnung und wie unser Verständnis von Bedeutung und Wirkung unseres Grundgesetzes auf den Kopf gestellt werden – erstaunlicherweise gerade auch durch parteipolitische Akteure, die bislang nicht im Verdacht standen, sich mit ihren Positionen außerhalb unserer Grundrechtsordnung zu bewegen.

Muslime in Deutschland – 10 Thesen

In einer Zeit, in der die Öffentlichkeit in fast inflationärer Weise mit Erklärungen, Aufrufen und Deklarationen zur Islam-Debatte überschüttet wird, braucht es eine grundlegende Standortbestimmung. Es ist unverzichtbar, die Grundkoordinaten der aktuellen Diskussionen offenzulegen, um Akteure, Positionen und Argumente richtig einordnen zu können. Im Folgenden ein erster Auftakt für diese Standortbestimmung in 10 Thesen:

Veränderung essen Seele auf

Am kommenden Wochenende wird die CSU-Führung auf einer Vorstandsklausur über die Beschlussvorlage mit dem Titel „Klarer Kurs bei der Zuwanderung – Humanität, Ordnung, Begrenzung“ beraten. Die Diskussion um dieses Papier und die aktuellen Äußerungen führender CSU-Politiker legen offen, von welcher Verunsicherung die gesellschaftlichen und politischen Debatten gegenwärtig geprägt sind.

Stellungnahme des DITIB-Landesverband NRW – Beendigung der Zusammenarbeit im Präventionsprogramm „Wegweiser“

Die missverständliche und verzerrende Darstellung des Sachverhalts in den ministeriellen Verlautbarungen empfinden wir als einen gravierenden Vertrauensbruch. Er hinterlässt immensen Schaden zu Lasten der Präventionsarbeit. Diese wird der DITIB-Landesverband nun ausschließlich mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln ohne das Innenministerium fortsetzen. 

Hassprediger im Rundfunkrat

Mit ihrer „Presseerklärung“ vom 31.08.2016 reihen sich die Kurdische Gemeinde Deutschland und ihr Vorsitzender Ali Ertan Toprak nahtlos ein in die maliziösen Methoden der sogenannten „islamkritischen Debatte“. Dabei muss die Kategorisierung „Presseerklärung“ tatsächlich in Anführungszeichen gesetzt werden, handelt es sich bei dem Machwerk in Wirklichkeit doch um eine infame Manipulation der Presse und eine Hasspredigt, mit der die DITIB-Gemeinden und deren Mitglieder mit den bekannten Narrativen der rechtsradikalen Szene als „fremd“ und „gefährlich“ markiert werden sollen.

Lost in Grundgesetz

In der Frankfurter Allgemeinen – wo sonst, wird der regelmäßige Leser dieses Blogs sich denken – beschreiben Cem Özdemir und Ahmad Mansour in einem gemeinsamen Gastbeitrag vom 28.08.2016 die Bedingungen einer „zumutbaren Integration“. Sie offenbaren damit auf exemplarische Weise die immer unzumutbareren gedanklichen Verirrungen des gegenwärtigen „islamkritischen Diskurses“. Die Nachhaltigkeit dieser Aberrationen und ihre kontinuierliche Verbreitung durch populäre Medien wie die Frankfurter Allgemeine zwingt jeden Verfassungspatrioten, jeden Bürger mit Herzblut für unser Grundgesetz zum deutlichen und lauten Widerspruch.

Denn am Beispiel dieses Gastbeitrages wird immer drastischer sichtbar, auf welchem gefährlichen verfassungsrechtlichen Holzweg führende Politiker unseres Landes unterwegs sind und wie offen mittlerweile auch in den sogenannten Leitmedien die Aufforderung zum Verfassungsbruch und die Relativierung unseres Grundgesetzes artikuliert werden können – ohne dass es jemandem auffällt.