Outside Grundgesetz

Österreicher waren in der deutschen Geschichte keine guten politischen Ratgeber. Beim Islamgesetz ist das nicht anders. Vor zwei Jahren trat es in Österreich in Kraft. Sein gesamter Inhalt wäre – übertragen auf die deutsche Rechtsordnung – ein einziger, massiver Verstoß gegen unser Grundgesetz, gegen die religiöse Neutralitätspflicht des Staates und eine mehrfache Verletzung kollektiver und individueller Religionsfreiheit.

Das hat hiesige zentrale muslimische Verbandsvertreter vor zwei Jahren nicht daran gehindert, ein ebensolches Islamgesetz auch für Deutschland zu fordern. Schlechtes Vorbild mögen die österreichischen Verbandsvertreter gewesen sein, die in einer Mischung aus Unwissenheit und Ignoranz das Gesetzesvorhaben billigten, weil es vermeintlich die Rechte von Muslimen auch für den Staat verbindlich festschreibe.

Zumindest in dieser Hinsicht scheint in der muslimischen Verbandslandschaft mittlerweile Klarheit darüber zu herrschen, dass ein Islamgesetz nicht nur den Rechten der in Deutschland lebenden Muslime nicht zuträglich ist, sondern auch gegen unsere Verfassung verstößt: Sein damaliger Fürsprecher ist heute wieder Sprecher des KRM und positioniert sich gegen ein Islamgesetz.

Ent-fremden

Mai 1971: Ein Toter, 27 Verletzte bei einem Bombenanschlag auf eine Polizeistation in Belfast.

März 1972: 7 Tote, 148 Verletzte bei einem Autobombenanschlag auf Räume der Tageszeitung „The News Letter“ in Belfast.

Juli 1972: 9 Tote, 130 Verletzte bei über 20 Bombenanschlägen binnen 80 Minuten in Belfast.

März 1973: Ein Toter, über 200 Verletzte bei zwei Autobombenanschlägen in London.

Nazi-Methoden

Das Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933 trug offiziell den Namen „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Es übertrug faktisch alle gesetzgebende Gewalt auf die Regierung unter Adolf Hitler. Es setzte de facto die Verfassung außer Kraft, ermöglichte es der Exekutive auch legislative Gewalt auszuüben, insbesondere auch verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und war damit die Grundlage für die Etablierung und den Ausbau der NS-Diktatur.

Alles oder Nichts

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union. Er hat jüngst in zwei Urteilen Fragen zur Diskriminierung am Arbeitsplatz behandelt und durch seine Entscheidungen die Abwägung zwischen Religionsfreiheit von Angestellten und der unternehmerischen Freiheit des privatrechtlichen Arbeitgebers präzisiert.

Die Entscheidungen sind in der deutschen Öffentlichkeit rege diskutiert worden. Die Debatte trägt jedoch sowohl in der Kommentierung durch islamische Religionsgemeinschaften, als auch durch die Presseberichterstattung Züge einer einseitigen und verengten Betrachtung, so dass eine intensivere Auseinandersetzung mit beiden Urteilen angebracht erscheint. Denn auch wenn die Entscheidungen allseits als „Kopftuch-Urteile“ bezeichnet werden, entfalten sie eine über die Betroffenheit von muslimischen Frauen hinausreichende Wirkung, welche – so hat es jedenfalls den Anschein – gegenwärtig verkannt oder zu wenig thematisiert wird.

Sprachlos

Es ist sonst nicht meine Art, mich zu wiederholen. Aber in den letzten Tagen der allseits gepflegten deutsch-türkischen Irrationalität scheint es angebracht, an einen früheren Blogbeitrag zu erinnern. Am 22.11.2016 schrieb ich in Anlehnung an einen Text Tucholskys:

„Ich bin in Lübeck geboren und aufgewachsen. An der Ostsee. Vielleicht berührt mich dieser Text Kurt Tucholskys deshalb auf eine ganz besondere Weise. Ich habe noch keinen Text gefunden, der besser und aktueller beschreibt, warum und wie ich mich – als Mensch, türkischer Herkunft und islamischen Glaubens – auch deutsch fühle. Und er lässt vielleicht all jene, auch die, „auf deren Namen das Land grundbuchlich eingetragen ist“ ansatzweise erahnen, welch immensen Reichtum ich mein Eigen nenne, mich mit all diesen Empfindungen, all diesen Gedanken und all diesen auf unterschiedliche Art und Weise angeschlagenen Saiten meines Inneren nicht nur mit einem, sondern mit zwei Ländern verbunden zu fühlen.

In eigener Sache

Als Syndikusanwalt sehe ich neuen Herausforderungen und spannenden Aufgaben entgegen: Mit sofortiger Wirkung widme ich mich ausschließlich den juristischen Interessen des Zentrums für Soziale Unterstützung e.V. und der ZSU-GmbH (http://zsu-gmbh.eu/). Diese wichtige und herausfordernde Arbeit wird meine ganze Kraft und…

Braune Armee Fraktion

Vorbemerkung:

Die deutsch-türkische Kommunikation ist seit längerer Zeit belastet. Inhalt und Art des öffentlichen Umgangs im deutsch-türkischen Verhältnis tragen immer mehr Züge einer feindseligen Auseinandersetzung. Sachfragen treten immer mehr in den Hintergrund. Selbst sachliche, begründete Kritik wird, wenn sie von außen kommt, als infamer Angriff oder wenn sie intern geäußert wird, als heimtückischer Verrat verstanden. Die Tendenz zur Frontenbildung macht eine nüchterne inhaltliche Debatte nahezu unmöglich. Beide Seiten müssen, wollen sie das dauerhafte Zusammenleben nicht aufs Spiel setzen, sprachlich abrüsten und sich auf inhaltliche Fragen konzentrieren. Und diese Inhalte sind schwierig genug.

Der hier vorliegende Blogtext darf vor dem Hintergrund der obigen Einleitung nicht als eine Art Gegenschlag in den aktuellen Debatten verstanden werden. Eine solche Instrumentalisierung würde dem Thema nicht gerecht und das Andenken der Opfer entwürdigen. Die Arbeit an diesem Text begann vor den aktuellen Diskussionen und sollte im Ergebnis ein Versäumnis offenlegen, vielleicht eine selbstkritische Betrachtung ermöglichen.

Aus diesen Gründen möge dieser Blogtext in den aktuellen, sehr schwierigen Diskussionen auch nicht zu einer weiteren Frontenbildung missbraucht werden. Zu den aktuellen Debatten wurde bereits in den letzten Blogtexten kritisch Stellung genommen. Diverse Reaktionen auf diese Stellungnahmen haben offengelegt, wie groß die Unfähigkeit zu selbstkritischer Reflexion mittlerweile geworden ist.

Dies zu überwinden und eine sachliche und problembewusste Auseinandersetzung mit den wichtigen Themen des deutsch-türkischen Zusammenlebens zu fördern, ist das Grundanliegen dieses Blogtextes. Der immer mehr in Vergessenheit zu driften drohende Skandal, der in dem folgenden Text thematisiert wird – eigentlich müsste man im Plural von diversen Skandalen sprechen – ist und bleibt ein Hindernis im Zusammenwachsen unserer Gesellschaft. Und daran trägt die betroffene türkische Community eine nicht unerhebliche Mitverantwortung: Heute tagt der 3. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages in seiner 49. Sitzung – wieder einmal ohne dass die türkische Community davon Kenntnis nimmt.