Österreicher waren in der deutschen Geschichte keine guten politischen Ratgeber. Beim Islamgesetz ist das nicht anders. Vor zwei Jahren trat es in Österreich in Kraft. Sein gesamter Inhalt wäre – übertragen auf die deutsche Rechtsordnung – ein einziger, massiver Verstoß gegen unser Grundgesetz, gegen die religiöse Neutralitätspflicht des Staates und eine mehrfache Verletzung kollektiver und individueller Religionsfreiheit.
Das hat hiesige zentrale muslimische Verbandsvertreter vor zwei Jahren nicht daran gehindert, ein ebensolches Islamgesetz auch für Deutschland zu fordern. Schlechtes Vorbild mögen die österreichischen Verbandsvertreter gewesen sein, die in einer Mischung aus Unwissenheit und Ignoranz das Gesetzesvorhaben billigten, weil es vermeintlich die Rechte von Muslimen auch für den Staat verbindlich festschreibe.
Zumindest in dieser Hinsicht scheint in der muslimischen Verbandslandschaft mittlerweile Klarheit darüber zu herrschen, dass ein Islamgesetz nicht nur den Rechten der in Deutschland lebenden Muslime nicht zuträglich ist, sondern auch gegen unsere Verfassung verstößt: Sein damaliger Fürsprecher ist heute wieder Sprecher des KRM und positioniert sich gegen ein Islamgesetz.