Die Zukunft ist eine Salatschüssel

In einem Beitrag auf der Internetseite domradio.de mit dem Titel „In meinem Dienstzimmer hängt ein Kreuz“ wird über eine Fachtagung berichtet, zu der das Bundesinnenministerium anlässlich des Reformationsjubiläums Experten verschiedener Disziplinen nach Berlin einlud. Der Hausherr, Bundesinnenminister Thomas de Maizière, wird im domradio-Beitrag mit Auszügen aus seiner Eröffnungsrede zitiert. Im Beitrag heißt es: „In der Debatte um mehr Rechte für muslimische Religionsgemeinschaften in Deutschland kann […] das Ziel nicht Gleichheit sein. Freiheit bedeute, vorhandene Unterschiede zuzulassen. ‚Ich glaube nicht, dass echte Freiheit dann herrscht, wenn vollkommene Gleichheit hergestellt wird.‘, sagte der Minister“.

Outside Grundgesetz

Österreicher waren in der deutschen Geschichte keine guten politischen Ratgeber. Beim Islamgesetz ist das nicht anders. Vor zwei Jahren trat es in Österreich in Kraft. Sein gesamter Inhalt wäre – übertragen auf die deutsche Rechtsordnung – ein einziger, massiver Verstoß gegen unser Grundgesetz, gegen die religiöse Neutralitätspflicht des Staates und eine mehrfache Verletzung kollektiver und individueller Religionsfreiheit.

Das hat hiesige zentrale muslimische Verbandsvertreter vor zwei Jahren nicht daran gehindert, ein ebensolches Islamgesetz auch für Deutschland zu fordern. Schlechtes Vorbild mögen die österreichischen Verbandsvertreter gewesen sein, die in einer Mischung aus Unwissenheit und Ignoranz das Gesetzesvorhaben billigten, weil es vermeintlich die Rechte von Muslimen auch für den Staat verbindlich festschreibe.

Zumindest in dieser Hinsicht scheint in der muslimischen Verbandslandschaft mittlerweile Klarheit darüber zu herrschen, dass ein Islamgesetz nicht nur den Rechten der in Deutschland lebenden Muslime nicht zuträglich ist, sondern auch gegen unsere Verfassung verstößt: Sein damaliger Fürsprecher ist heute wieder Sprecher des KRM und positioniert sich gegen ein Islamgesetz.

Ent-fremden

Mai 1971: Ein Toter, 27 Verletzte bei einem Bombenanschlag auf eine Polizeistation in Belfast.

März 1972: 7 Tote, 148 Verletzte bei einem Autobombenanschlag auf Räume der Tageszeitung „The News Letter“ in Belfast.

Juli 1972: 9 Tote, 130 Verletzte bei über 20 Bombenanschlägen binnen 80 Minuten in Belfast.

März 1973: Ein Toter, über 200 Verletzte bei zwei Autobombenanschlägen in London.

Nazi-Methoden

Das Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933 trug offiziell den Namen „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Es übertrug faktisch alle gesetzgebende Gewalt auf die Regierung unter Adolf Hitler. Es setzte de facto die Verfassung außer Kraft, ermöglichte es der Exekutive auch legislative Gewalt auszuüben, insbesondere auch verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und war damit die Grundlage für die Etablierung und den Ausbau der NS-Diktatur.

Alles oder Nichts

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union. Er hat jüngst in zwei Urteilen Fragen zur Diskriminierung am Arbeitsplatz behandelt und durch seine Entscheidungen die Abwägung zwischen Religionsfreiheit von Angestellten und der unternehmerischen Freiheit des privatrechtlichen Arbeitgebers präzisiert.

Die Entscheidungen sind in der deutschen Öffentlichkeit rege diskutiert worden. Die Debatte trägt jedoch sowohl in der Kommentierung durch islamische Religionsgemeinschaften, als auch durch die Presseberichterstattung Züge einer einseitigen und verengten Betrachtung, so dass eine intensivere Auseinandersetzung mit beiden Urteilen angebracht erscheint. Denn auch wenn die Entscheidungen allseits als „Kopftuch-Urteile“ bezeichnet werden, entfalten sie eine über die Betroffenheit von muslimischen Frauen hinausreichende Wirkung, welche – so hat es jedenfalls den Anschein – gegenwärtig verkannt oder zu wenig thematisiert wird.

Sprachlos

Es ist sonst nicht meine Art, mich zu wiederholen. Aber in den letzten Tagen der allseits gepflegten deutsch-türkischen Irrationalität scheint es angebracht, an einen früheren Blogbeitrag zu erinnern. Am 22.11.2016 schrieb ich in Anlehnung an einen Text Tucholskys:

„Ich bin in Lübeck geboren und aufgewachsen. An der Ostsee. Vielleicht berührt mich dieser Text Kurt Tucholskys deshalb auf eine ganz besondere Weise. Ich habe noch keinen Text gefunden, der besser und aktueller beschreibt, warum und wie ich mich – als Mensch, türkischer Herkunft und islamischen Glaubens – auch deutsch fühle. Und er lässt vielleicht all jene, auch die, „auf deren Namen das Land grundbuchlich eingetragen ist“ ansatzweise erahnen, welch immensen Reichtum ich mein Eigen nenne, mich mit all diesen Empfindungen, all diesen Gedanken und all diesen auf unterschiedliche Art und Weise angeschlagenen Saiten meines Inneren nicht nur mit einem, sondern mit zwei Ländern verbunden zu fühlen.