Ereignisreiche Wochen. Turbulente politische Entwicklungen. In den USA, in Deutschland und in der Türkei. Überall korrodieren die Säulen der demokratischen Gesellschaft. Je empörter die einen auf die anderen verweisen und den Zerfall demokratischer Grundprinzipien beklagen, desto mehr gewinnt man den Eindruck, dass diese Empörung nur dazu dient, die eigenen Verirrungen zu kaschieren. Politik trägt immer mehr Züge der Destruktion, der Dekonstruktion.
Schlaglichter auf die aktuellen Entwicklungen:
USA
In den USA ist ein Präsident mit 80 % der Stimmen der evangelikalen Rechten gewählt worden, der mit seiner ganzen Biographie, seinem gesamten Wahlkampf und seinem als Unabhängigkeit propagierten Verfall jeglicher guter Sitten eindrucksvoll entlarvt, was man von dem Rückgriff auf religiöse Prinzipien und Werte im Feld des Politischen zu halten hat. Nämlich gar nichts.
Als Berater für Nahostpolitik im Regierungsteam des neuen Präsidenten wird Walid Phares gehandelt. Zu dieser Personalie schrieb ich bereits am 14.07.2016 auf diesem Blog:
„Walid Phares, Senior Fellow der FDD, war Visiting Fellow der EFD. Wie umtriebig dieses antimuslimische Netzwerk agiert, wird an der Person Walid Phares besonders deutlich. Er war führend oder beratend tätig in den Organisationen: ACT! For America, Clarion Fund und Middle East Forum. Allesamt Gruppierungen des Inner Core der antimuslimischen Organisationen im Berkeley-Bericht. Ebenso war bzw. ist er als Kolumnist oder Experte in den Medien tätig, darunter im Front Page Magazine, im National Review und bei Fox News. Alles Medien, die im Berkeley-Bericht zum Outer Core der antimuslimischen Gruppierungen gezählt werden.
Zusammenfassend ergibt sich ein bemerkenswertes Bild: Der Sprecher des MFD in Deutschland bekleidet eine Funktion innerhalb der EFD, die in der Nähe und im weiteren Zusammenhang mit islamophoben Organisationen und offen antimuslimisch agierenden Gruppierungen tätig ist.“
Über die Achse FDD – EFD – MFD wird die knallharte islamfeindliche Agenda auch in Deutschland zunehmend umgesetzt werden. Es wird dabei immer deutlicher, dass die vermeintlich „islamkritischen“ Stimmen zu keinem Zeitpunkt eine Binnenperspektive einnehmen und aus einem authentischen, praktizierenden, selbstbetroffenen Blick heraus Veränderungen anregen. Es ist ein auf Stigmatisierung und Marginalisierung zielender Herrschaftsdiskurs, der Muslime aus den verschiedensten Gründen zu Bürgern zweiter Klasse degradieren will. Die Motive können dabei durchaus unterschiedlich, nämlich rassistisch, ideologisch, persönlich, politisch, historisch, kulturell-hegemonial geprägt sein. Gemeinsam ist ihnen die Konkurrenz um soziales oder auch ganz profan ökonomisches Kapital und der bequeme Sündenbock-Effekt in der Konfrontation mit immer unzufriedeneren Wählerschichten. Und es ist, nehmen wir die kulturelle Vorbildfunktion der amerikanischen Entwicklungen als gegeben hin, mit einem zunehmenden politischen Sittenverfall auch hier in Deutschland zu rechnen. Dazu gleich mehr.
Türkei
In der Türkei wird gegenwärtig verkannt, welche geradezu konstituierende Bedeutung Meinungs- und Pressefreiheit für eine funktionierende demokratische Gesellschaft haben. Eine freie Presse ist das gesellschaftliche Korrektiv politischer Macht. Eine kritische Berichterstattung ist gerade dann von Bedeutung, wenn Regierungspolitik aus den eigenen Kreisen heraus nicht mehr hinterfragt und selbstkritisch geprüft wird. Wenn wir die Unvollkommenheit jeder politischen Entscheidung voraussetzen, muss es Instanzen geben, welche auf diese Unvollkommenheit, auf Mängel, auf Irrtümer, auf Fehlentscheidungen hinweisen. Diese kritische Begleitung und Kommentierung politischer Macht, ist auch die Aufgabe einer freien Presse. Am Beispiel der Türkei wird dies nirgends so deutlich, wie bei der Frage der Wiedereinführung der Todesstrafe. Dazu schrieb ich bereits am 19.07.2016 auf diesem Blog:
„Es gibt aber ein viel gravierenderes und meiner bescheidenen Ansicht nach die Zukunft der Türkei entscheidend bestimmendes Argument gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. In diesem Punkt muss sich die Türkei natürlich von niemandem etwas sagen oder auferlegen lassen. Es sollte sich in diesem Punkt aber selbst beschränken, gerade um dem Einsatz und dem Widerstand seiner Bürger gegen einen Militärputsch Anerkennung und Hochachtung zu zollen.
Denn im historischen Bewusstsein der Türkei hallen folgende Sätze noch nach: „Şimdi ben, bunu yakaladıktan sonra mahkemeye vereceğim ve ondan sonra da idam etmeyeceğim, ömür boyu ona bakacağım. Bu vatan için kanını akıtan bu Mehmetçiklere silah çeken o haini ben senelerce besleyeceğim. Buna siz razı olur musunuz?“ (Sinngemäß: „Also jetzt soll ich, nachdem ich ihn festgenommen habe, dem Gericht übergeben und ihn dann nicht hinrichten sondern ein Leben lang versorgen. Jemanden, der die Waffe erhoben hat gegen Soldaten, die ihr Blut für dieses Vaterland vergossen haben, so einen Verräter soll ich jahrelang durchfüttern. Könnt ihr das mit eurem Gewissen vereinbaren?“)
Das sind die Worte Kenan Evrens, des Generals, der am 12. September 1980 den letzten Militärputsch der türkischen Geschichte befohlen hat. Er hat dies im Fall Erdal Erens gesagt. Erdal Eren wurde trotz fragwürdiger Beweislage wegen der Ermordung eines Soldaten zum Tode verurteilt. Die Revisionsinstanz hob das Urteil zweimal auf – auch wegen Indizien, die darauf hindeuteten, dass der Angeklagte noch minderjährig sein könnte –, bis es in letzter Instanz doch zur Bestätigung des Todesurteils kam. Erdal Eren wurde am 13. Dezember 1980 in Ankara im Alter von vermutlich 19 Jahren hingerichtet.
Auch wenn unter dem Eindruck des versuchten Militärputsches der Schock in der türkischen Gesellschaft nachvollziehbarer Weise momentan das Denken und Handeln bestimmt. Auch wenn die Entrüstung gegenüber den Putschisten und ihren Unterstützern grenzenlos ist. Ein Staat mit diesen Erfahrungen sollte nicht aus Rache handeln. Ein Staat, der die Abgründe mehrere Militärregime erlebt hat, eine Bevölkerung, die am 15. Juli erneut in diesen dunklen Abgrund geschaut hat, muss sich davor hüten, dass dieser Abgrund nun sein Handeln bestimmt. Es muss jetzt deutlich werden, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem, wofür sich die Menschen unter Einsatz ihres Lebens eingesetzt haben und dem, was es zu verhindern galt. Das ist jetzt die historische Gelegenheit der Türkei.“
Vor diesem Hintergrund reicht es nicht, auf die legislative Funktion des Parlamentes hinzuweisen und sich auf den „Willen des Volkes“ zu berufen. Die Unschuldsvermutung und damit der Grundsatz „in dubio pro reo“ sind das Rückgrat jedes Rechtsstaates. Gerade weil jeder Einzelne sich dem Gewaltmonopol des Staates unterwirft, muss dieser Staat dem Beschuldigten und späteren Angeklagten seine Schuld zweifelsfrei nachweisen. Er darf nicht aus einer viktimologischen Perspektive heraus handeln, also nicht aus der Sicht des Opfers auf Genugtuung drängen. Und er darf nicht auf ein Strafmittel zurückgreifen, das den Einzelnen mit finaler Wirkung zum Verfügungsobjekt des Staates macht, ihn – gerade auch als Delinquent – seines Subjektcharakters beraubt. Es ist diese Entmenschlichung durch den Staat, die nicht nur aus universellen rechtsethischen Grundsätzen heraus nicht zulässig sein darf.
Es ist auch aus muslimischer Perspektive betrachtet ein Schritt, der mit der Annahme der Irrtumsfreiheit, der Vollkommenheit und absoluten Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns eine Hybris in sich birgt, vor der jeder Muslim reflexartig zurückschrecken muss.
Die negativen Auswirkungen eines gegensätzlichen Politik- und Diskursverständnisses erleben wir auch in Gestalt der Verrohung der öffentlichen Kommunikation in den sozialen Medien, wenn es um türkeipolitische Themen geht. Die Bereitschaft zur Entmenschlichung und physischen Bedrohung bereits auf einem solchen kommunikativen Feld sollte uns allen eine Mahnung sein, derartige Effekte gar in den Bereich des Justizwesens hineinwirken zu lassen.
Deutschland
Demokratischer Sittenverfall, Hybris, Entrechtung von Bürgern müssen keine existenziell bedrohlichen Ausmaße erreichen, bevor wir uns zum Widerspruch aufgerufen fühlen. Gerade unsere deutsche Geschichte verpflichtet uns und nimmt uns in die Verantwortung, bei solchen gesellschaftlichen Entwicklungen rechtzeitig und deutlich vernehmbar die Stimme zu erheben.
Mit der gleichen Selbstgefälligkeit, mit der unsere etablierten politischen Kräfte auf die Präsidentenwahl in den USA blicken, nehmen sie offenkundig auch ihr eigenes politisches Handeln wahr. Bevor also das Super-Wahljahr 2017 anbricht, hier der Hinweis auf die aktuellen Verirrungen unserer bundesdeutschen Politik:
Die AfD gibt den Takt vor, die etablierten Parteien geben schrittweise und in tänzerischer Leichtigkeit die Errungenschaften unserer freiheitlichen Gesellschaft und Verfassungsordnung auf. Die AfD beschließt auf ihrem Parteitag, dass eine Weltreligion keine mehr ist. So kann das Selbstbild des demokratischen und zivilisierten Europäers aufrechterhalten bleiben. Weil der Islam keine Religion, sondern eine politische Ideologie sei, wolle man auch nicht die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit abschaffen, sondern bekämpfe nur eine Gefahr für unsere Demokratie.
CSU
Der gleichen Logik folgt die CSU in Bayern, wo sie einen „Islamunterricht“ an öffentlichen Schulen etabliert und proklamiert, es handele sich nicht um einen Religionsunterricht, sondern um „staatliche Aufklärung“. Folglich kann sie muslimische Kinder im Rahmen der Schulpflicht darüber belehren, was die CSU unter Islam versteht – ohne dass islamische Religionsgemeinschaften beteiligt werden müssten, wie es unser Grundgesetz zwingend vorsieht. Mit ihrem aktuellen Grundsatzprogramm geht die CSU sogar einen Schritt weiter und übernimmt die AfD-Formulierung von der politischen Ideologie, die sie mit Islamgesetzen bekämpfen will. Sondergesetze für Andersgläubige, knapp 70 Jahre nach Ende der Nazi-Diktatur.
Grüne
Selbst die Grünen und allen voran ihr religionspolitischer Sprecher Volker Beck haben die Entrechtung andersgläubiger Minderheiten als fruchtbares politisches Betätigungsfeld kurz vor der Landtagswahl in NRW und der Bundestagswahl entdeckt. In diesen Stunden, in denen dieser Text verfasst wird, haben die Grünen beschlossen, dass die vier etablierten islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland keine mehr sein sollen.
Die AfD bestimmt, wer bei ihr Religionsangehöriger ist. Und die Grünen bestimmen, wer bei ihnen Religionsgemeinschaft ist. In Zeiten des Postfaktischen bedürfen solche „Beschlüsse“ auch keinerlei nachvollziehbarer oder gar schlüssiger Begründung. Es reicht, wenn solche Beschlüsse sich für die eigene politische Basis richtig anfühlen. Faktisch und rechtlich korrekt müssen sie gar nicht mehr sein.
Beck wird dann auch mit folgender Begründung zitiert: „Aber eine Struktur von Verbänden, die ihre Identität nicht der Religion, sondern der Politik der Heimatländer verdankt, hat mit Religionsgemeinschaft nichts zu tun.“
Postfaktisch ist auch diese Begründung weder sprachlich noch inhaltlich auch nur ansatzweise verständlich: Was ist eine „Struktur von Verbänden“? Was ist die „Identität“ einer „Struktur“? Und was soll „… eine Struktur…, hat mit Religionsgemeinschaft nichts zu tun.“ heißen?
Weder die Religion verstanden, …
Gleichzeitig twittert Volker Beck folgenden Satz, der seine vollständige religionswissenschaftliche und verfassungsrechtliche Verirrung erkennbar macht: „Die TÜRKISCH-islamische Union der ANSTALT FÜR RELIGION, angeführt von einem türkischen Botschaftsrat, kann keine Religionsgemeinschaft sein.“
Dieser Satz unterscheidet sich nur graduell, aber nicht prinzipiell von der Ansicht des CSU Generalsekretärs über ministrierende Senegalesen. Beide Sätze lassen erkennen, dass ihre Urheber weder die Religion, noch das Grundgesetz verstanden haben, auf die sie sich jeweils beziehen.
So wie es griechische, russische, serbische, armenische, koptische Kirchengemeinden gibt und jeder separate Zusammenschluss solcher Gemeinden natürlich eine Religionsgemeinschaft im Sinne unseres Grundgesetzes ist, so gibt es auch marokkanische, bosnische, iranische oder eben türkische Moscheegemeinden mit ihren jeweils unterschiedlichen Auslegungen, Nuancen und Besonderheiten im jeweiligen Glaubensverständnis oder der Glaubenspraxis. Dies sind historisch gewachsene religiöse Identitäten, welche die Grünen den Muslimen im Vorbeigehen mal eben so absprechen.
…, noch das Grundgesetz
Ebenso ist es für unser Grundgesetz gleichgültig, ob eine Religionsgemeinschaft einer ausländischen religiösen Institution angeschlossen ist oder mit dieser zusammenarbeitet. Die Anglikanische Kirche, die isländische Staatskirche, der Vatikan sind ausländische Institutionen, deren Partner oder Untergliederungen auch nach unserem Verfassungsrecht ohne Einschränkung Religionsgemeinschaft sein können bzw. schon sind.
Dass all diese religiösen Fakten den Grünen unbekannt sind, mag man vielleicht noch glauben. Die völlige Unkenntnis des geltenden Verfassungsrechts, kann man aber selbst Volker Beck nicht unterstellen. So mag er den türkischen Botschaftsrat nicht sympathisch finden, aber dessen Funktion als führender Theologe einer deutschen Religionsgemeinschaft als Ausschlusskriterium zu zitieren, muss schon als bewusste Verschleierung der verfassungsrechtlichen Wahrheit bewertet werden.
Denn natürlich kennt auch Volker Beck Artikel 140 des Grundgesetzes. Dort steht unter dem inkorporierten Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.“ Das ist geltendes Verfassungsrecht. Und deshalb gehört es zum garantierten Schutzbereich der Religionsfreiheit, dass Glaubensangehörige in ihren Gemeinden religiöse Ämter auch an Ausländer verleihen dürfen. An Senegalesen und auch an Türken. Und auch dann, wenn diese Menschen im Staatsdienst ihrer Herkunftsländer stehen, egal ob Isländer oder Türke.
Doppelter grüner Verfassungsbruch
Statt all das zu respektieren, verrenken sich die Grünen in immer verfassungswidrigeren Positionen. Und sie offenbaren dabei eine Doppelmoral, die der Glaubwürdigkeit der gesamten politischen Landschaft keinen Gefallen tut. Bei der Unterscheidung zwischen Religionsgemeinschaften und religiösen Vereinen lassen die Grünen jegliche Ernsthaftigkeit in der Argumentation vermissen. Mit den oben beschriebenen völlig abwegigen und verfassungswidrigen Positionen werden islamische Religionsgemeinschaften zu bloßen religiösen Vereinen degradiert und damit entrechtet. Eine Definition der Begriffe „Religionsgemeinschaft“ oder „religiöser Verein“ wird sich in der Grünen Argumentation kaum finden. Denn um faktische Erläuterungen geht es schon lange nicht mehr.
Stattdessen werden Beispiele für Organisationen genannt, die vermeintlich Religionsgemeinschaften – freilich nach Beck‘schen Gnaden – sein sollen. Immer wieder fallen die Namen AABF, MFD und LIB e.V. Es ist gerade die Absurdität dieser Beispiele, die die postfaktische Natur der Grünen Positionen entlarvt. Denn gerade bei diesen Organisationen handelt es sich tatsächlich und rechtlich um religiöse Vereine und nicht um Religionsgemeinschaften.
Das MFD hat nicht einmal ein gemeinsames Bekenntnis, unter dem sich die Glaubensangehörigen zusammengeschlossen hätten. Der LIB e.V. stellt selbst fest, dass er keine Religionsgemeinschaft, sondern eine Interessenvertretung ist. Und bei der AABF handelt es sich um eine politische Interessenvertretung, die zumindest auf Bundesebene in keiner Weise umfassende identitätsstiftende religiöse Aufgaben für ihre Mitglieder übernimmt. Im Gegenteil hat sich die AABF endgültig und ausschließlich in der politischen Interessenvertretung verloren.
Somit ist die Position der Grünen bei dem Thema Religionsfreiheit doppelt verfassungswidrig: Die umfassend religiös tätigen islamischen Religionsgemeinschaften sollen entrechtet werden. Die mit Einzelaufgaben der politischen Vertretung beschäftigten religiösen Vereine – und mit dem MFD selbst eine Organisation, die nicht mal ein religiöser Verein ist – sollen gleichzeitig an unserem Grundgesetz vorbei zu Religionsgemeinschaften deklariert werden.
Das ist kein Kavaliersdelikt und auch keine raffinierte politische Finte. Das ist doppelter Verfassungsbruch, den sich bislang nicht mal die AfD getraut hat. Wer also kritisch auf die USA schaut, der sollte die verfassungswidrigen Trumpel in unserer unmittelbaren Nähe nicht aus dem Blick verlieren. Denn auf postfaktisch folgt postdemokratisch.
(In Kürze: Ein genauerer Blick auf die AABF und das Kriterium der Rechtstreue bei Religionsgemeinschaften. Das alles hat auch mit der SPD zu tun.)