Im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellprojektes soll es bald in allen Moscheen in Köln auf Antrag die Möglichkeit zum Gebetsruf geben. Nur zur Mittagszeit zwischen 12 und 15 Uhr. Nur für maximal 5 Minuten. Und nur in einer Lautstärke, die außerhalb des Moscheegrundstücks auf die Nachbarschaft nicht als unzumutbare Lärmbelästigung wirkt. Im Hinblick auf die tatsächliche Lautstärke des Gebetsrufes kommt es also auf den jeweiligen Einzelfall an. Soweit die bisher bekannten Voraussetzungen.
Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker beschreibt dieses Vorhaben als „Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion“ und als „Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit“. Die Muslime in Köln seien ein „fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft“. „Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage“, so Reker. Und weiter: „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“ Soweit die bisher bekannten Intentionen.
Der Sachverhalt ist sehr komplex und verdient eine differenzierte Bewertung. Dabei reicht es nicht aus, den Vorgang nur nach verfassungsrechtlichen Aspekten zu bewerten. Auch eine religionspolitische und gesellschaftliche Diskussion ist unumgänglich.
Religionsverfassungsrechtlich bietet der Sachverhalt kaum Anlass zu streitigen Auseinandersetzungen. Die Rechtslage ist grundsätzlich geklärt und gefestigt. Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass was in unserer Verfassungsordnung für das Glockengeläut gilt, mit geringen Wertungsunterschieden auch für den muslimischen Gebetsruf Geltung hat.
Beidem lässt sich nicht die negative Religionsfreiheit entgegenhalten.
Kein rechtliches Problem
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet die negative Religionsfreiheit die Freiheit, kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben; dies bezieht sich auch auf Riten und Symbole, in denen ein Glaube oder eine Religion sich darstellen. Der Einzelne hat allerdings in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, grundsätzlich kein Recht darauf, von der Konfrontation mit ihm fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10; Beschluss vom 27. Juni 2017 – 2 BvR 1333/17).
Im Einzelfall bleibt rechtlich nur insoweit Raum für Diskussionen, ob die jeweilige Lautstärke des Gebetsrufes auch nach immissionsschutzrechtlichen Zumutbarkeitsschwellen keine gesundheitliche Schädigung oder unzumutbare Belästigung verursacht. Dabei kann die Differenzierung zwischen Klang beim Glockengeläut und Sprache beim muslimischen Gebetsruf nur bei faktischer Störung zum Beispiel des Straßenverkehrs im Sinne einer verkehrsgefährdenden Irritation oder Ablenkung oder im Hinblick auf die soziale Adäquanz und Akzeptanz in der jeweiligen konkreten Nachbarschaftszusammensetzung und -prägung eine Rolle spielen. Auf das Gesagte, also die wörtliche Bedeutung des Gebetsrufes kommt es hingegen nicht an.
Wer sich an dem monotheistischen Bekenntnis stört, das der Gebetsruf enthält, sollte nicht vergessen, dass Glaubensvielfalt nicht Glaubensrelativierung bedeutet. Auch das erste Gebot des christlichen Glaubens verlangt: Du sollst keine anderen Götter haben neben mir!
Und wenn zur Weihnachtszeit auch in Behörden kollegiale Weihnachtsfeiern veranstaltet werden, ist der Anlass hierfür nicht die Geburt irgendeines Religionsstifters, sondern desjenigen, an dessen Sühnetod zu glauben, als heilsnotwendig betrachtet wird. Die Religionsfreiheit ist gerade deshalb wichtig, weil sie den Schutz von voneinander abweichenden Glaubensüberzeugungen garantiert.
Was man insoweit in der bisherigen Berichterstattung zu lesen bekam, offenbart erneut auf welchem sehr bescheidenen Niveau wir unsere Islamdebatte seit nunmehr zwanzig Jahren führen. Immer noch wird als rechtliches Argument ins Feld geführt, worin sich Islam und Christentum, worin sich die Symbole der jeweiligen Religion und in welcher Bedeutung sich Glockengeläut und Gebetsruf angeblich unterscheiden.
Islamdebatte als Alibi für Überlegenheitsvorstellungen
Auch nach zwanzig Jahren Islamdebatte ist der Bezug auf das Grundgesetz nicht über das Niveau eines nach eigensinnigem Belieben emporgehaltenen Scheinarguments hinausgewachsen. Immer noch klammern sich Teilnehmer der Debatte an das Grundgesetz, um die persönliche Abwertung des Islam als objektives Argument zum Wohle der Freiheit zu legitimieren. Und unsere gesellschaftliche Bildung im Hinblick auf die eigene Verfassung ist immer noch so bescheiden, dass man mit solchen Überlegenheitsvorstellungen in der öffentlichen Debatte punkten kann.
Dabei beschreibt unser Grundgesetz ausdrücklich, dass es eine staatliche Gewalt voraussetzt, die nicht wissen kann, weil sie nicht wissen darf, was eine richtige oder falsche, was eine gute oder schlechte Religion ist. Der Staat unseres Grundgesetzes ist in religiösen Fragen zwingend inkompetent, also nicht wissend. Unser Staat kann keine Meinung dazu haben, welches religiöse Symbol im öffentlichen Raum demonstrativ Platz erhalten soll und welches dort nichts verloren hat. Dass selbst unsere staatlichen Vertreter das noch nicht vollständig verinnerlicht haben, ist ein weiteres trauriges Detail unserer öffentlichen Diskurse zum Thema Islam.
Deshalb ist diese neue Kölner Modellprojekt gewiss ein positives Zeichen der Akzeptanz der Religion im öffentlichen Raum. Und ganz gewiss ist es ein wichtiges Zeichen des grundgesetzlich garantierten Schutzes der Religionsfreiheit in einer vielfältigen Gesellschaft. Aber das ist nur die rechtliche Perspektive auf diesen Sachverhalt. Und sie reicht nicht aus.
Denn in einer vielfältigen Gesellschaft können wir unsere eigenen Interessen nicht als rechtliche Ansprüche verstehen, die isoliert von der übrigen Gesellschaft in uneingeschränkter Weise durchgesetzt werden müssen. Wir leben nicht in Anspruchssphären, wir leben nicht in Wagenburgen der persönlichen Interessen, die sich Spatenstich um Spatenstich – koste es, was es wolle – Raum in der Gesellschaft erkämpfen müssen. Unsere persönliche Religionsfreiheit ist kein Supergrundrecht, dem sich alle anderen Grundrechtsgüter unterzuordnen haben.
Konkordanz statt Ignoranz
Wir dürfen unser Zusammenleben nicht als permanenten Konflikt, nicht als dauerhafte Kollision einander unversöhnlich gegenüberstehender Interessenlager verstehen. In einer solchen Situation gibt es nur die Möglichkeit des vollständigen Obsiegens mit dem eigenen Anspruch – oder der vollständigen Niederlage. Unsere gegenwärtige Realität in den öffentlichen Diskursen ist geprägt von dieser Alles-oder-Nichts-Haltung. Wir diskutieren aus Schützengräben unserer eigenen Interessen und akzeptieren nur den Geltungsanspruch unserer Position – für die Position des Diskussionsgegners haben wir praktisch nur Ignoranz übrig.
Unser Grundgesetz bzw. die Verfassungsrechtsprechung sieht für den Fall der Kollision verschiedener Grundrechte eine andere Lösung vor als den Konflikt um eine vollständige Durchsetzung des einen Grundrechts auf Kosten des anderen. Sie geht vielmehr den Weg der sogenannten „Praktischen Konkordanz“. Sie sucht also nach einer Lösung, bei dem der Wesenskern der kollidierenden Grundrechte unangetastet bleibt und versucht beide Grundrechtspositionen in einen solchen Ausgleich zu bringen, dass sie einander nachgeben und sich dabei jeweils optimal entfalten können. Ihr Merkmal ist also die Suche nach Übereinstimmungen auch im Angesicht des Konflikts.
Es lohnt sich, diesen Gedanken aus der rechtlichen Sphäre in den Alltag unserer öffentlichen Debatten zu transportieren.
Es hilft uns dabei, die Absurdität absoluter Argumente zu durchschauen und zum Wesen und zur Motivation des Meinungsgegners vorzudringen, also sich mit ihm empathisch auseinanderzusetzen.
Was mir der Gebetsruf bedeutet …
Der muslimische Gebetsruf ist für mich etwas grundsätzlich Positives und Wertvolles. Ich verbinde mit ihm den Kern meiner Glaubensüberzeugung. Er weckt in mir Erinnerungen an meine Jugend und Kindheit, an die Geborgenheit eines großelterlichen Haushalts. Er erinnert mich an viele Stunden familiären Beisammenseins. Er erinnert mich an viele glückliche Sommer.
In einer muslimisch geprägten Gesellschaft gibt es bestimmte Gepflogenheiten im Umgang mit dem Gebetsruf. Mit ihm beginnt der Tag – in der Hoffnung und Dankbarkeit, einen weiteren Tag erleben zu dürfen. Mit ihm endet der Tag – im Staunen über die Pracht und Vielfalt des Lebens.
Erklingt er, unterbricht man für diese wenigen Minuten seiner Dauer das eigene Tun und Reden. Man verstummt für wenige Augenblicke und fühlt sich ermahnt, dass es da etwas viel Größeres und Erhabeneres gibt, als die eigenen Gedanken, das eigene Werk oder die eigenen Worte. Der Gebetsruf unterbricht mich mehrmals am Tag in meiner irrigen Überzeugung von der Wichtigkeit meiner Existenz und meines Schaffens. Er hält mich zur Bescheidenheit und Demut an und fragt mich immer wieder danach, ob ich mein Leben zu etwas nutze, das über meine eigenen Interessen und Bedürfnisse hinaus geht. Er gibt mir Mut und Kraft. Er gibt mir die Zuversicht, dass mein Sein in dieser Welt einen Sinn hat, der über mich selbst hinausreicht.
Weil mir der Gebetsruf all das bedeutet, kann und darf ich nicht ignorieren, dass all das nur meine ganz eigenen, ganz persönlichen Wertungen, Erfahrungen und Schlussfolgerungen sind. Ich kann und darf deshalb nicht ignorieren, dass die Worte, die während des muslimischen Gebetsrufes erklingen, in anderen Menschen etwas grundlegend anderes auslösen. Wenn ich „meinen“ Gebetsruf mit all seinen wichtigen Bedeutungen für mich wirklich ernst nehme, darf ich nicht ignorieren, dass wir mit Menschen zusammenleben, die vor diesem Gebetsruf geflüchtet sind. Die im Klang dieses Gebetsrufes unvorstellbare Grausamkeit und Leid erfahren haben. Ich darf nicht ignorieren, dass diese Worte des Gebetsrufes, bei manchen Menschen, mit denen wir gemeinsam als deutsche Bürger zusammenleben, nur negative Erinnerungen wecken.
… kann nicht das letzte Wort sein
Ist das ein grundsätzliches Argument gegen den Gebetsruf? Nein. In den 90er-Jahren sind Menschen zu uns nach Deutschland geflüchtet, die auf dem Balkan Opfer eines ausdrücklich an religiösen Unterschieden entlang verlaufenden Bürgerkrieges geworden sind. Darunter waren viele Muslime, die von serbisch-orthodoxen Christen und allein aufgrund ihres muslimischen Glaubens verfolgt wurden. Eine mögliche Retraumatisierung auch durch christliche Symbole oder religiöse Inhalte war zu keinem Zeitpunkt eine Sensibilität in unseren öffentlichen Debatten. Den erschreckend umfangreichen Missbrauch Minderjähriger durch katholische Geistliche nehmen wir auch nicht zum Anlass, über die Präsenz religiöser Symbole oder Zeichen im öffentlichen Raum und ihr negatives Wirkungspotenzial zu diskutieren.
Dass solche Erfahrungen und Traumata nicht die Grundlage für rechtliche Einschränkungen im Bereich der Religionsfreiheit sein dürfen, sollte uns aber nicht daran hindern, darüber zu diskutieren, dass wir diese Sensibilitäten in unserer Gesellschaft nicht unbeachtet lassen dürfen. Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist Ausdruck eines taktvollen und von gegenseitiger Empathie und Rücksicht geprägten Zusammenlebens.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht unwichtig, darauf zu schauen, was die betroffenen Moscheegemeinden und deren Dachverbände aus diesem Modellprojekt nun machen. Ersten öffentlichen Erklärungen ist zu entnehmen, dass das Modellprojekt als Zeichen einer offenen Gesellschaft wahrgenommen und wertgeschätzt wird. Das halte ich aus der Perspektive der einzelnen Musliminnen und Muslimen an der Moscheebasis für eine wichtige Signalwirkung. Gleichzeitig stelle ich mir die Frage, ob diese positiven Aspekte auch auf Wechselseitigkeit beruhen?
Wird der Gebetsruf als Zeichen auch eines sich weiter öffnenden Gemeindelebens praktiziert werden? Verbandsstimmen betonen in öffentlichen Erklärungen, der Gebetsruf sei eine Einladung an alle Bürger. Ist das wirklich so? Wie werden sich die Dachverbände verhalten, wenn auch Menschen dieser Einladung folgen, deren Nähe sie persönlich und thematisch bislang stets zu meiden gesucht haben?
Einladung oder Etappensieg?
Meine Skepsis beruht nicht auf einer islamkritischen Position. Was mir der Gebetsruf bedeutet, habe ich oben bereits dargelegt. Ich weiß aber über die innere Haltung und die Art und Weise des Denkens und Redens in muslimischen Dachverbänden, wenn die Öffentlichkeit gerade nicht hinschaut oder hinhört. Und da tun sich Abgründe auf.
Ich habe selbst erlebt, wie die gleichen Worte, die während des Gebetsrufs erklingen, von Verbandsvertretern an den heiligsten Stätten des Islam für Hetzreden missbraucht wurden. Ich habe erlebt, wie diese Worte nicht als Einladung formuliert wurden, sondern als vulgär-chauvinistische Gesänge religiöser Hooligans. Ich habe selbst erlebt, wie wenig belastbar öffentliche Einladungsrhetorik ist, sobald sich die Redner in der sicheren Umgebung mit Gleichgesinnten wähnen.
Wer an meinen Einschätzungen zweifelt, mag prüfen, wie einladend die Eröffnung der Kölner Zentralmoschee organisiert wurde. Der Gebetsruf soll nun an gleicher Stelle tatsächlich eine Funktion erfüllen, die die Verbandsvertreter selbst durch eigenes Handeln nicht in die Tat umsetzen wollten oder konnten?
Aus früheren Erfahrungen kann ich mir sehr gut vorstellen, wie die Nachricht über das Modellprojekt an die Religionsbehörde in Ankara gemeldet werden wird. Ich befürchte, in dieser internen Berichterstattung wird aller Erfahrung nach nicht die Rede sein von offener Gesellschaft und einladenden Signalen der Moscheegemeinden. Vielmehr ist zu vermuten, dass das Modellprojekt als Erfolg der stetigen Verbandsbemühungen um eine Anerkennung des Islam in Deutschland präsentiert wird. Als Erfolg des permanenten Widerstandes gegen eine vermeintlich grundlegend islamfeindliche Gesellschaft. Es wird als Etappensieg der muslimischen Verbands-Wagenburg in Deutschland verkauft werden. Als Bestätigung, dass das selbstisolierende Verbandsverhalten der vergangenen Jahre jetzt endlich erfolgreiche Früchte trägt.
Wer an dieser Strategie der doppelten Botschaften zweifelt, wer meine diesbezügliche Kritik für eine überzogene Ablehnung der Dachverbände hält, mag etwas genauer hinschauen. Jahrelang gab es ein dauerlächelndes Dialoggesicht der muslimischen Verbände, das auf allen Podien bekundete, wie einladend und am fruchtbaren Zusammenleben man interessiert sei. Aktuell erlebt dieser dauerlächelnde Ex-Verbandsvertreter eine bislang nie gekannte Freiheit. Nun in der Türkei lebend, kann er auf Twitter endlich seinen antichristlichen und antisemitischen Überzeugungen freien Lauf lassen und twittert so, wie er es hier in Deutschland nie gewagt hätte, öffentlich zu reden. Ist das nur ein trauriger Einzelfall?
Es fällt mir schwer zu glauben, dass ausgerechnet jene Verbandsvertreter den Gebetsruf in Deutschland als Zeichen der Vielfalt, Freiheit und Offenheit praktizieren wollen, die noch vor kurzer Zeit eben den gleichen Gebetsruf als längst überfälligen Akt der finalen Eroberung der Hagia Sophia in Istanbul abgefeiert haben.
In unserer Demokratie kann nicht der Gebetsruf einer Religion das Problem sein. Auch unsympathische Antragsteller haben ein Recht auf Gleichbehandlung. Und Freiheitsrechte muss man sich nicht durch Wohlverhalten verdienen.
Aber es ist nicht völlig irrelevant, was die Betroffenen aus dieser Freiheit tatsächlich machen. Insoweit stellt sich schon die Frage, ob der Gebetsruf von den Dachverbänden als gegenseitiges Zeichen verstanden und gelebt werden wird? Ob die Dachverbände die Entwicklung der letzten Jahre und ihre vielen Fehler, die sie in dieser Zeit begangen haben, überhaupt wahrnehmen? Werden sie das Potenzial des Gebetsrufs zur gesellschaftlichen Verständigung nutzen, als Anlass für Empathie auch jenen gegenüber, die ihn ablehnen? Oder werden sie ihn als Demonstration eines Geltungsanspruchs vollziehen, den man gegen die Gesellschaft, in der man lebt, durchgesetzt hat?
Ignoranz oder Offenheit? Das haben die muslimischen Verbände jetzt selbst in der Hand. Warum beruhigt mich das nicht?