Der Bundesrat hat einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die im April vom Bundestag verabschiedet wurde und mit der das Erscheinungsbild von Beamt:innen bundeseinheitlich geregelt werden soll.
In der muslimischen Landschaft ist von einem Kopftuchverbotsgesetz die Rede. Formulierungen wie Diskriminierung, Stigmatisierung, „so fängt es an“, Kopftuchverbot durch die Hintertür etc. dominieren die wütende muslimische Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt. Dieser Reflex des ständig verfolgten, benachteiligten Opfers tut unseren gesellschaftspolitischen Debatten nicht gut und leistet keinen sinnvollen oder auch nur ansatzweise Erfolg versprechenden Beitrag zu einer professionellen Artikulation muslimischer Belange im öffentlichen Raum. Dieser Ton und Inhalt verfestigen Fronten und vertiefen Gräben innerhalb einer Gesellschaft, in welcher es gilt, Vorstellungen von „Wir“ und „Ihr“ zu überwinden, anstatt sie zu zementieren.