Nazi-Methoden

Das Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933 trug offiziell den Namen „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Es übertrug faktisch alle gesetzgebende Gewalt auf die Regierung unter Adolf Hitler. Es setzte de facto die Verfassung außer Kraft, ermöglichte es der Exekutive auch legislative Gewalt auszuüben, insbesondere auch verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und war damit die Grundlage für die Etablierung und den Ausbau der NS-Diktatur.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Reichstag und der Ablehnung der Gesetzesvorlage durch die SPD-Fraktion waren die Stimmen der Deutschen Zentrumspartei ausschlaggebend. Ihr Ja zur Gesetzesvorlage begründete der Vorsitzende des Zentrums, Ludwig Kaas, mit folgenden Worten:

„Die gegenwärtige Stunde kann für uns nicht im Zeichen der Worte stehen, ihr einziges, ihr beherrschendes Gesetz ist das der raschen, aufbauenden und rettenden Tat. Und diese Tat kann nur geboren werden in der Sammlung.

Die deutsche Zentrumspartei, die den großen Sammlungsgedanken schon seit langem und trotz aller vorübergehenden Enttäuschung mit Nachdruck und Entschiedenheit vertreten hat, setzt sich zu dieser Stunde, wo alle kleinen und engen Erwägungen schweigen müssen, bewusst und aus nationalem Verantwortungsgefühl über alle parteipolitischen und sonstigen Gedanken hinweg. […]

Im Angesicht der brennenden Not, in der Volk und Staat gegenwärtig stehen, im Angesicht der riesenhaften Aufgaben, die der deutsche Wiederaufbau an uns stellt, im Angesicht vor allem der Sturmwolken, die in Deutschland und um Deutschland aufzusteigen beginnen, reichen wir von der deutschen Zentrumspartei in dieser Stunde allen, auch früheren Gegnern, die Hand, um die Fortführung des nationalen Aufstiegswerkes zu sichern.“

Die Abgeordneten der liberalen Deutschen Staatspartei stimmten dem Ermächtigungsgesetz ebenfalls zu. Der Abgeordnete Reinhold Maier begründete die Entscheidung seiner Fraktion mit den Worten:

„Wir fühlen uns in den großen nationalen Zielen durchaus mit der Auffassung verbunden, wie sie heute vom Herrn Reichskanzler vorgetragen wurde […]. Wir verstehen, dass die gegenwärtige Reichsregierung weitgehende Vollmachten verlangt, um ungestört arbeiten zu können […]. Im Interesse von Volk und Vaterland und in der Erwartung einer gesetzmäßigen Entwicklung werden wir unsere ernsten Bedenken zurückstellen und dem Ermächtigungsgesetz zustimmen.“

Hitler selbst hielt zum ersten Mal eine Rede vor dem Reichstag und verteidigte seine Gesetzesvorlage mit den Worten:

„Es würde dem Sinn der nationalen Erhebung widersprechen und dem beabsichtigten Zweck nicht genügen, wollte die Regierung sich für ihre Maßnahmen von Fall zu Fall die Genehmigung des Reichstags erhandeln und erbitten. […] Mögen Sie, meine Herren Abgeordneten, nunmehr selbst die Entscheidung treffen über Frieden oder Krieg.“

 

Das Ermächtigungsgesetz trat am 24.03.1933 in Kraft. Es war die Grundlage für eine Reihe von Verordnungen und Gesetzen, mit der das jüdische Leben in Deutschland nahezu vollständig vernichtet wurde:

April 1933:    „Nichtarische“ Geschäfte werden einen Tag lang boykottiert („Kauft nicht bei Juden!“)

Juden dürfen keine Anwaltskanzleien mehr eröffnen. Sie dürfen nicht mehr als Patentanwälte praktizieren.

„Nichtarische“ Beamte werden in den Ruhestand versetzt. Beamte mit mindestens einem jüdischen Großelternteil werden aus dem Staatsdienst entlassen.

Jüdische Ärzte dürfen nicht mehr für Krankenkassen tätig sein.

Das rituelle Schächten wird verboten.

Die Neuaufnahme von „Nichtariern“ an Schulen und Universitäten wird eingeschränkt.

Mai 1933:      Alle jüdischen Arbeiter und Angestellten bei Behörden werden entlassen.

Juli 1933:      „Unerwünschten“ kann die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden.

Jan. 1934:     Die Promotion von Juden wird nur noch in Ausnahmefällen anerkannt.

Feb. 1934:     Jüdische Medizinstudenten werden nicht mehr zur Staatsprüfung zugelassen.

Dez. 1934:     Jüdische Apotheker werden nicht mehr zur Prüfung zugelassen.

Sep. 1935:     Nur Staatsangehörige deutschen oder „artverwandten Blutes“ können Reichsbürger werden.

Juden dürfen nicht mehr Staatsangehörige „deutschen Blutes“ heiraten.

Juden dürfen deutsche Hausangestellte unter 45 Jahren nicht mehr beschäftigen.

Jüdische Zeitungen dürfen nicht mehr in Geschäften oder im Straßenhandel verkauft werden.

Nov. 1935:    Juden verlieren das Wahlrecht

Dez. 1935:     Jüdische Notare, Ärzte, Professoren und Lehrer dürfen nicht mehr im Staatsdienst tätig sein.

Okt. 1936:     Jüdische Lehrer dürfen nicht mehr als Privatlehrer arbeiten.

Jan. 1937:     Juden dürfen nicht mehr als Viehhändler arbeiten.

Feb. 1937:    Juden dürfen nicht mehr als Jäger arbeiten.

Juden dürfen nicht mehr als Notare arbeiten.

April 1937:   Juden dürfen den Doktorgrad nicht mehr erwerben.

Juli 1937:     Juden erhalten nur noch in Ausnahmefällen Auslandspässe.

April 1938:  Juden müssen ihr Vermögen abgeben. Juden, die mehr als 5000 Mark besitzen, müssen dies anmelden.

Juni 1938:   Alle jüdischen Gewerbebetriebe werden erfasst und gekennzeichnet.

Juden dürfen keine Behörden mehr betreten.

Juli 1938:    Juden werden bestimmte Gewerbe (z.B. Makler, Heiratsvermittler, Fremdenführer) untersagt.

Juden dürfen sich nicht mehr an Kurorten aufhalten.

Jüdische Ärzte erhalten Berufsverbot.

Alle nach Juden benannte Straßennamen müssen umbenannt werden.

Sep. 1938:   Jüdische Rechtsanwälte erhalten Berufsverbot.

Okt. 1938:   Juden müssen ihre Reisepässe abgeben. Neue Reisepässe werden nur beschränkt ausgestellt und müssen mit dem Aufdruck „J“ versehen werden.

Nov. 1938:  Novemberpogrome gegen Synagogen, jüdische Versammlungsräume, Geschäfte, Wohnungen und Friedhöfe im gesamten Deutschen Reich. Über 400 Todesopfer, etwa 30.000 in KZ’s Deportierte. Zerstörung von fast allen Synagogen im Deutschen Reich. Zerstörung von etwa 7.500 Geschäften, Wohnungen, Gemeindehäusern. Als „Sühneleistung“ für die Pogrome wird der Gesamtheit aller deutschen Juden 1 Milliarde Reichsmark auferlegt. Juden müssen alle Schäden der Pogrome auf eigene Kosten sofort beseitigen.

Juden dürfen keine Geschäfte und Handwerksbetriebe mehr führen.

Alle jüdischen Betriebe werden aufgelöst.

Juden dürfen keine Waffen mehr besitzen, noch führen.

Juden dürfen keine Theater, Kinos, Konzerte und Ausstellungen mehr besuchen.

Jüdische Kinder dürfen keine öffentlichen Schulen mehr besuchen.

Juden dürfen keine Brieftauben mehr halten.

Dez. 1938:  Juden werden Führerscheine und Zulassungspapiere für Kraftfahrzeuge entzogen.

Jüdische Studenten werden von Hochschulen und Universitäten ausgeschlossen.

Juden müssen ihre Betriebe verkaufen, ihre Wertpapiere und Schmucksachen abliefern.

Jan. 1939:  Juden müssen Kennkarten bei sich führen. Sie dürfen nur noch jüdische Vornamen haben. Männer müssen den Zwangsvornamen „Israel“, Frauen den Zusatz „Sara“ tragen.

Jüdische Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Zahntechniker, Krankenpfleger und Heilpraktiker erhalten Berufsverbot.

April 1939: Der Mieterschutz für Juden wird eingeschränkt.

Juden werden aus „arischen“ Häusern ausgewiesen und in „Judenhäuser“ eingewiesen.

Juli 1939:   Juden müssen sich in einer „Reichsvereinigung der Juden“ zusammenschließen.

Sep. 1939:  Ausgehbeschränkung für Juden. Juden dürfen sich nur noch zu bestimmten Zeiten und in bestimmten Gebieten öffentlich bewegen.

Juden dürfen im Sommer nach 21:00 Uhr und im Winter nach 20:00 Uhr ihre Wohnungen nicht mehr verlassen.

Juden dürfen nur in besonderen Geschäften einkaufen.

Juden müssen ihre Rundfunkgeräte bei der Polizei abliefern.

Okt. 1939:  Die „Sühneleistung“ der Juden wird auf 1,25 Milliarden Reichsmark erhöht.

Feb. 1940:  Beginn erster Deportationen deutscher Juden.

Juli 1940:   Juden dürfen keinen Fernsprechanschluss mehr besitzen.

Juni 1941:   Juden dürfen sich nur noch als „glaubenlos“ bezeichnen.

Juli 1941:    Beginn der sogenannten „Endlösung der Judenfrage“.

Sep. 1941:   Alle Juden über 6 Jahre müssen einen gelben Stern als Kennzeichnen tragen. Sie dürfen ohne polizeiliche Genehmigung ihren Wohnbezirk nicht mehr verlassen.

Juden dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen.

Okt. 1941:   Beginn der allgemeinen Deportationen aus Deutschland.

Dez. 1941:   Juden dürfen keine öffentlichen Fernsprecher mehr benutzen.

Jan. 1942:   Juden müssen alle Woll- und Pelzbekleidung abliefern.

Feb. 1942:   Juden dürfen keine Zeitungen und Zeitschriften mehr beziehen.

März 1942: Jüdische Wohnungen müssen durch einen „Judenstern“ neben dem Namensschild kenntlich gemacht werden.

Mai 1942:   Juden ist das Halten von Haustieren verboten.

Juden ist der Besuch von Friseurgeschäften verboten.

Juni 1942:  Juden müssen alle entbehrlichen Kleidungsstücke abliefern.

Juden müssen alle elektrischen und optischen Geräte sowie Schreibmaschinen und Fahrräder abliefern.

Alle jüdischen Schulen werden geschlossen.

Juli 1942:   Blinde und schwerhörige Juden dürfen keine Armbinden zur Kennzeichnung im Verkehr mehr tragen.

Sep. 1942:  Juden erhalten kein Fleisch, keine Eier und keine Milch mehr.

Okt. 1942:  Alle Juden aus deutschen KZ‘s werden nach Auschwitz deportiert.

April 1943: Alle straffälligen Juden sind nach Verbüßung einer Strafe in die KZ‘s Auschwitz oder Lublin zu deportieren.

Nov. 1944:  Juden ist die Benutzung von Wärmeräumen verboten.

Mai 1945:    Zusammenbruch des Deutschen Reiches und Ende des 2.Weltkrieges

 

Das sind die wirklichen, die historischen Nazi-Methoden. Wer sie kennt und sich bewusst macht, was sie für das Alltagsleben, das menschenwürdige Leben, das schlichte Überleben von Hundertausenden Menschen bedeutet haben mögen, welche Verzweiflung und welches Leid sie über Jung und Alt gebracht haben, der muss sich jeden Nazi-Vergleich im Schlagabtausch aktueller politischer Auseinandersetzungen verbieten.

Denn sie können angesichts einer solchen historischen Realität nur als eine Verharmlosung der NS-Diktatur und des von ihr ausgelösten menschlichen Leids verstanden werden.

In Deutschland werden wir im Alltag durch messingfarbene Stolpersteine daran erinnert, dass sich dieses Leid nicht an einem fernen Ort, nicht zu einer längst vergessenen Zeit ereignet hat. Es fand – in historischen Dimensionen gedacht – erst gestern und in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, ja vielleicht sogar in unserer eigenen Wohnung statt.

Deutschland geht mit dieser historischen Schuld in einer Art und Weise um, die weltweit vielleicht einmalig ist. Deutschland erinnert sich seiner Schuld und seiner historischen Verantwortung in einer so beispiellosen Weise, wie die Dimension seiner Menschenverachtung und -vernichtung beispiellos gewesen ist. Kein anderes Land hat sich in das Herz seiner Hauptstadt, unmittelbar in die Nähe seiner historischen Symbole staatlicher Macht ein solches Mahnmal gesetzt.

Dieses Land hat seinen Opfern, die es auf so unzählige Weise entwürdigt hat, die es restlos vom Angesichts der Erde tilgen wollte, denen es nur ein „Grab in den Wolken“ zugedacht hatte, ein symbolisches Gräberfeld, ein Feld des Gedenkens und der Trauer, ein Feld der Würde und des ewigen Erinnerns gewidmet.

Man sollte sich dieser Tatsachen bewusst sein, bevor man im politischen Disput leichtfertig zu Nazi-Vergleichen ansetzt.

Wir Deutsch-Türken leben in diesem Land. Wir sind damit Teil dieser Geschichte. Unsere Vorfahren tragen keine Schuld an diesen Verbrechen der NS-Diktatur. Aber wir haben als Bürger dieses Landes die Verantwortung, mit dieser Geschichte umzugehen, uns an den Debatten dazu zu beteiligen. Mitzudenken, mitzufühlen, uns dieser Verantwortung bewusst zu sein.

Dazu gehört auch, darauf hinzuweisen, dass dieses Land viele und sehr ernste Probleme hat. Dass es seine muslimische Bevölkerung immer noch viel zu häufig als Fremdkörper betrachtet, dass es ihnen nicht immer die gleichen Chancen auf Teilhabe eröffnet. Dass in diesem Land jedes Jahr Dutzende Moscheen angegriffen werden und es hierzu keinen gesellschaftlichen Aufschrei gibt. Dass Menschen allein aufgrund ihrer Glaubenszugehörigkeit benachteiligt werden.

Dass Menschen auch heute noch zum Opfer eben jener nationalsozialistischen Menschenverachtung wurden, ohne dass der Hintergrund der NSU-Mörder restlos aufgeklärt worden ist. Man muss sogar so weit gehen und feststellen, dass alle Indizien des NSU-Komplexes darauf hindeuten, dass staatliche Stellen wohl frühzeitig Kenntnis von der wahren Dimension dieser Mordserie hatten und möglicherweise sogar Mitverantwortung an den Morden tragen und die Beweise hierzu vernichtet wurden und werden.

Das alles kann und muss man sagen. Man muss dann aber auch feststellen, dass man das alles in Deutschland sagen kann – ohne in einer dunklen Zelle zu verschwinden. Dass eine freie Presse diesen Missständen nachgehen kann, Erkenntnisse dazu veröffentlicht und Fragen stellt, ohne dass Journalisten dafür im Gefängnis landen.

Dass eine Justiz im Lichte der gesellschaftlichen Diskussionen ihre Rechtsprechung auch ändern kann und konkret auch ändert, um den Freiheitsrechten aller Bürger besseren Schutz zu gewähren. Dass gesellschaftliche Verhältnisse zwar nicht immer gerecht sind, der gesellschaftliche Streit um mehr Gerechtigkeit aber allen verantwortungsbewussten Bürgern, gleich welcher Herkunft und gleich welchen Glaubens gleichermaßen am Herzen liegt.

Man muss das alles berücksichtigen. Gerade auch, wenn man sich streitet.

Der Versuch, in einer Auseinandersetzung den Gegner möglichst empfindlich zu treffen, möglichst größte Verletzungen und Verärgerungen hervorzurufen, macht allenfalls dann Sinn, wenn man sich nie wieder begegnet.

Aber wir begegnen uns ständig. Deutsche, Türken, Deutsch-Türken, wir leben alle zusammen und sind durch 3 Millionen gemeinsame Menschen untrennbar miteinander verbunden. Wir müssen uns auch nach einem Streit wieder in die Augen blicken, uns versöhnen und weiter zusammenleben können. Das ist wichtiger, als jedes politische Interesse.

Jetzt müssen nur noch die Politiker und ihre leidenschaftlichen Anhänger – auf allen Seiten – das begreifen.