Verstaubte Verwaltungsbeamte des Islam

Die aktuellen Herausforderungen der Corona-Krise sind gleichzeitig auch eine Herausforderung des organisierten Islam in Deutschland.

Seit knapp zwei Monaten zeichnet sich ab, dass wir alle in unterschiedlichen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens vor Problemen stehen, die bisher – zumindest in unserer Generation – ohne Beispiel oder bisher durchlebte Erfahrung sind. Niemand von uns weiß, was der ideale Weg ist, der Pandemie zu begegnen, ihre Folgen für die Gesellschaft und unser Gesundheitssystem soweit zu mindern, dass keine akute Notlage eintritt.

Der aktuell praktizierte Grad an sozialer Distanz und der Selbstisolation ist für uns alle eine neue Erfahrung. Einfachste alltägliche Entscheidungen werden nun mit dem stets im Hintergrund präsenten Gedanken nach ihren möglichen Folgen getroffen. Wir wägen ab, welche Risiken wir einzugehen bereit sind, um das zu tun, was wir bislang ohne jegliches Zögern als Selbstverständlichkeit gelebt haben. Der Einkauf im Supermarkt, der Spaziergang im Park, der Arbeitsalltag mit Kundenkontakt. Bei allem versuchen wir, jene Szenarien zu verdrängen, die unsere Gesundheit oder gar unser Leben gefährden könnten.

Es ist schwer genug, diese Entscheidungen für sich persönlich oder die eigenen Familienangehörigen zu treffen. Noch schwerer ist es indes, solche Entscheidungen zu treffen, wenn man in führenden Positionen der muslimischen Verbände Verantwortung für die körperliche Unversehrtheit und das Leben der eigenen Mitglieder und Gemeindebesucher trägt.

Verbände werden ihrer Verantwortung nicht gerecht

Bei der Ausübung dieser Verantwortung machen die muslimischen Verbände und ihr Führungspersonal derzeit keine gute Figur. Sie vermitteln vielmehr den Eindruck von Anführern, die ihrem Gefolge hinterherlaufen. Kopflos versuchen sie, öffentliche Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Dabei wird immer sichtbarer, dass sie ihre Gemeinden nicht anleiten, ihnen nicht Wegweiser und Leuchttürme sein können.

Das organisatorische Band, das die Dachverbände bis hinunter zu ihren einzelnen Mitgliedsgemeinden zur Anleitung und Vorgabe von Handlungsanweisungen befähigen soll, ist in Wirklichkeit ein seidener Faden, kaum funktionsfähig und in Gefahr, sich bei der kleinsten Belastung vollends aufzulösen.

Am deutlichsten wird diese Hilflosigkeit in den Fehlleistungen und Widersprüchen der letzten Tage und Wochen. Mal gratulieren Verbandsfunktionäre herzlich ihren christlichen Freunden zum Karfreitag – in all den Jahren des fleißigen Repräsentierens scheint wenig von den Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens hängen geblieben zu sein.

Dann wiederum wollen sie auf die wirtschaftliche Not von Moscheegemeinden hinweisen, die ihre laufenden Kosten und die Finanzierung ihres Moscheebaus aus den Spenden ihrer Gottesdienstbesucher begleichen und die nun ohne Gemeinschaftsgottesdienste nicht wissen, wie sie die nächsten Monate über die Runden kommen sollen. Eigentlich ein ernsthaftes und vernünftiges Begehren.

Aber den Verbänden fällt nichts Besseres ein, als nach staatlicher Finanzierungshilfe zu rufen. Am lautesten waren dabei jene zu vernehmen, die bis vor Kurzem noch den kleinen muslimischen Vereinen, die sich um Projektförderungen bemühen, vorwarfen, ihnen ginge es nur um „staatliche Futtertröge“ und in dieser Abhängigkeit seien sie zu prinzipienlosen Gesellen verkommen. Kritik an den Verbandsstrukturen und am Handeln der Funktionäre wurde in diesem Zusammenhang stets als Auftragsarbeit von Abtrünnigen stigmatisiert.

Zweierlei Maß

Ein türkisches Sprichwort sagt: „Gott hat keinen Stock. Er züchtigt dich auf andere Weise.“

Die Selbstentzauberung des öffentlichen Rufens nach Steuergeldern hat dann auch nicht lange auf sich warten lassen. Mit zunehmender Ausweitung der Infektionen in der Türkei hat die dortige Staatsführung eine Hilfskampagne beschlossen – dies aber nicht in Gestalt von Soforthilfen an bedürftige Bürger, sondern in Form einer vom Staatspräsidenten ausgerufenen Kampagne mit dem Titel „Wir sind uns selbst genug, meine Türkei“: Die Bevölkerung wurde damit aufgerufen, über SMS-Versand oder Banküberweisungen Geld an die Staatskasse zu spenden.

Für diese Kampagne wurde natürlich auch in Deutschland geworben. Die Konsulate der Türkei in Deutschland haben entsprechende E-Mails mit Spendenaufrufen an die hier lebenden Türkeistämmigen versandt und um Solidarität mit den Landsleuten in der Türkei geworben.

Und auch innerhalb der türkisch geprägten Verbände konnte und durfte man sich diesem Aufruf von ganz oben nicht verweigern. Weshalb aber die Spendenbereitschaft der eigenen Mitglieder nicht den hier bedürftigen Moscheegemeinden zu Gute kommen soll, sondern in die Türkei geleitet wird, bleibt bis heute unbeantwortet.

Dabei stellt sich tatsächlich die Frage, weshalb die Verbände ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht zum Wohle ihrer Gemeinden und Mitglieder mobilisieren? Gerade die türkisch geprägten Verbände betreiben in ihren verbandlichen Untergliederungen wirtschaftliche Unternehmungen, bei denen sie große Summen bewegen. Weshalb sollen sie nicht in der Lage sein, einen Bruchteil dieser wirtschaftlichen Möglichkeiten gemeinsam in einem Hilfsfond zusammenzuführen, aus dem dann den Moscheegemeinden, die den größten Unterstützungsbedarf haben, geholfen werden kann?

Andere Verbände kommen in den Genuss umfangreicher Spenden aus dem arabischen Raum. Ist von diesen Geldern nichts übrig, das in Krisenzeiten zum Wohle der Moscheegemeinden ausgegeben werden kann?

Eine Frage des Geldes?

Ein anderer Gedanke in Zeiten der Suche nach muslimischer Solidarität: Die türkische Religionsbehörde Diyanet verfügt über ein Haushaltsbudget, das vom Umfang her die Budgets von 8 von 16 Ministerien der Türkei hinter sich lässt. Nach den Haushaltsbeschlüssen des vergangenen Jahres wurden der Diyanet für 2020 nach aktuellem Kurs umgerechnet Mittel in Höhe von etwa 1,5 Milliarden €, für das Jahr 2021 in Höhe von etwa 1,6 Milliarden € und für das Jahr 2022 in Höhe von etwa 1,7 Milliarden € zugewiesen. Das sind insgesamt fast 5 Milliarden € für drei Jahre. Zum Vergleich: Das ist fast das Doppelte an Haushaltsmitteln, die in Deutschland dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zur Verfügung stehen.

Dabei bleiben die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Türkischen Diyanet Stiftung mit etwa 1.000 Filialen in der Türkei oder den Millioneneinnahmen aus den Opferfest-Spenden oder der Immobilienverwaltung der Tochterorganisationen der Diyanet Stiftung noch unbeachtet. So hat zum Beispiel die Diyanet Stiftung im Jahr 2018 nach eigenen Angaben umgerechnet knapp 170 Millionen € eingenommen und dabei einen Überschuss von etwa 33 Millionen € erzielt.

Mit all diesen wirtschaftlichen Kapazitäten soll es nicht möglich sein, eine Nothilfe für existenziell bedrohte Moscheegemeinden zu organisieren? Um es mit dem Titel der vom türkischen Staatspräsidenten ausgerufenen Kampagne zu fragen: Sind sich in Zeiten der Not die muslimischen Organisationen zum Wohle ihrer Mitglieder nicht selbst genug?

Fatale Risikobereitschaft der Verbände

Aber fernab des Geldes wird eine andere – ganz hautnah bedrohliche – Krisensituation sichtbar:

Als die Politik erstmals Beschränkungen der persönlichen Freiheiten beschließen musste, beeilten die muslimischen Verbände sich damit, zu demonstrieren, wie problembewusst und vorausschauend sie zu handeln in der Lage sind. Sie betonten öffentlich, noch vor irgendwelchen behördlichen Anordnungen ganz freiwillig und bundesweit einheitlich dafür gesorgt zu haben, dass gemeinschaftliche Gebete in Moscheen unterbleiben. In öffentlichen Stellungnahmen unterstrichen sie, einem Koranvers folgend, dass wer einen Menschen rette, die ganze Welt rette. Das war tatsächlich mal einen Applaus wert.

Nach nur wenigen Wochen müssen wir aber feststellen, dass kurz vor Beginn des Ramadan nun diese Haltung wohl doch nicht als verbindliche Richtschnur muslimischen Verhaltens in Krisenzeiten zu verstehen ist. Natürlich ist es für alle Muslime eine Belastung, nicht den traditionellen Riten des Ramadan folgen zu können, die üblicherweise gemeinschaftlich – sei es in Moscheen oder in den privaten Räumen – begangen werden. Aber wie kommt es nun plötzlich zu einer solchen Relativierung der zuvor hervorgehobenen Verhaltensmaßstäbe?

Einer der führenden Verbandsfunktionäre kündigt öffentlich an, dass voraussichtlich Anfang Mai die Moscheen schrittweise geöffnet werden. Hierzu seien schon 150.000 Masken an Moscheen verteilt worden. Die Öffnung der Moscheen während des Ramadan sei sehr wahrscheinlich. Er freue sich riesig.

Zunächst: Wir hätten uns alle bestimmt riesig gefreut, wenn die 150.000 Masken bevorzugt dem medizinischen Personal zur Verfügung gestellt worden wären, das sich in dieser Krise für uns alle einsetzt. Auf den Intensivstationen dürfte der Bedarf jedenfalls höher sein, als in einer Moschee, wenn diese doch geschlossen bleibt.

Bei all dieser riesigen Freude stellt sich aber auch die Frage, was sich an dem gegenwärtigen Szenario verändert hat? Wenn die Gebetsräume nur unter Einhaltung von Abstandsregeln genutzt werden dürfen, wer entscheidet dann, wem der Zugang gewährt wird und wem nicht? Und wie soll diese Einlasspolitik an der Tür konkret gegen möglichen Widerstand durchgesetzt werden?

Trügerische Sicherheit

Selbst beim Tragen von Schutzmasken: Während des Gebets berühren Muslime den Gebetsteppich auch mit den Handflächen, mindestens der Stirn, manche auch mit Nase oder Mund. Wie soll gewährleistet werden, dass es hierbei zu keiner Infektion kommt?

Wie will man sicher unterbinden, dass sich Gemeindebesucher nicht umarmen, sich nicht die Hände schütteln, dass jüngere Muslime den Älteren nicht den Handrücken küssen – all das sind übliche Gesten der gegenseitigen Wertschätzung nach dem Gebet.

Werden die Gemeindebesucher während des Betretens, des Aufenthalts und des Abschieds nach dem Gebet striktes Stillschweigen halten? Oder unterhält man sich, spricht miteinander und fragt nach dem Befinden? Werden die Masken ausreichen, die dabei entstehenden Aerosole zurückzuhalten? Und wie will man kontrollieren, dass auch alle die Masken korrekt aufsetzen – und z.B. Brillenträger sie nicht unter die Nase, teilweise unter den Mund ziehen, weil es irgendwann auch nervt, dass die Brille beim Ausatmen ständig beschlägt?

Wird man die rituellen Waschungen vor dem Gebet in der Moschee vornehmen dürfen? Wie will man Besucher des Gottesdienstes davon abhalten, die Waschung durchführen zu wollen, wenn zum Beispiel die Notwendigkeit dazu noch kurz vor Beginn des Gebets eintritt? Will man Muslime, die schon im Gebetsraum sind, dann wieder hinausweisen und sie an der Nutzung des Waschraumes hindern? Die Wascheinrichtungen verfügen in der Regel über mehrere Waschplätze, die häufig dicht nebeneinander errichtet sind. Während des Waschens, auch des Gesichts, der Nase und der Mundhöhle, wird man keinen Mindestabstand von 1,5 oder 2 m einhalten können.

Das Infektionsrisiko in Moscheen ist nicht beherrschbar

Bei all dem wird deutlich, dass mit jedem Ausrichten eines Gemeinschaftsgebets in Moscheeräumen derzeit das Infektionsrisiko nicht zu beherrschen ist. In dem von den Verbänden zitierten Koranvers heißt es sinngemäß vollständig: „Wer einen Menschen tötet, der tötet die ganze Welt. Und wer einen Menschen rettet, der rettet die ganze Welt.“

Wer von den Verbandsfunktionären will die Verantwortung dafür übernehmen, wenn auch nur ein Moscheebesucher durch die voreilige Öffnung der Gebetsräume zum Ramadan Schaden an Leib und Leben nimmt? Wen können Angehörige zur Rechenschaft ziehen, wenn Moscheebesuchern ein trügerisches Gefühl von Sicherheit vermittelt wird und Menschen sterben, weil sie sich auf die „Sicherheitsvorkehrungen“ der Verbände verlassen?

Warum muss es zwingend zur Öffnung von Moscheen zum Ramadan kommen, wenn sich seit dem Zeitpunkt ihrer freiwilligen Schließungen eigentlich nichts am Infektionsrisiko verändert hat?

Niemand kann ausschließen, dass das Wanken der Verbände in dieser Frage Leben kosten wird. Das Infektionsrisiko in Moscheen ist im Vergleich zu Kirchen deutlich höher. Das Nutzungsverhalten der Gemeindebesucher lässt sich nicht vergleichen. In einer Moschee kann man sich nicht mit Abstand auf Bänke setzen und in einer Kirche muss man vor dem Gebet auch nicht rituelle Waschungen verrichten.

Die riesige Freude über die Schönheit von Traditionen kann jeder Muslim für sich nachvollziehen und unbedacht ausleben. Als Verbandsfunktionär ist man aber dazu berufen, mehr zu tun – nämlich sich sehr sorgfältig Gedanken darüber zu machen, ob diese Freude nicht Menschen gefährdet.

Die Verbandfunktionäre waren in den letzten Tagen eher damit beschäftigt, Warnungen von Politikern zu skandalisieren und sich in wortreichen Erklärungen darüber zu echauffieren. Von keinem war auch nur ein Wort der öffentlichen Diskussion darüber zu hören, welches Gewicht religiösen Traditionen in der Abwägung gegen Menschenleben beizumessen ist.

Dabei muss beachtet werden: Das Fasten ist eine religiöse Pflicht. Selbst diese wird in Fällen von gesundheitlichen Einschränkungen oder auch nur bei Belastungen, wie weite Reisen oder schwerer Arbeit, entschuldigt und durch andere symbolische Rituale ersetzt, falls das Fasten nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann.

Vor diesem Hintergrund ist weder das gemeinsame Fastenbrechen, noch ein gemeinschaftliches Gebet nach dem Fastenbrechen eine religiöse Pflicht. Es sind traditionelle Übungen. Ja, es sind schöne Traditionen. Aber sie stehen nicht über dem Schutz der Moscheebesucher.

Man bedenke ein historisches Beispiel: Im Jahr 628 brach der Prophet Mohammed (s.a.s.) mit zahlreichen Anhängern von Medina nach Mekka auf, um eine Umra, eine sogenannte kleine Pilgerfahrt, zu verrichten. Wer heutzutage eine Busfahrt von Medina nach Mekka unternimmt , kann erahnen, welche Strapazen und Mühen das gewesen sein müssen, sich zu Fuß oder auf Reittieren etwa 450 km durch eine heiße, steinerne, unwirklich wirkende Gerölllandschaft zu bewegen. Nur bekleidet mit dem Ihram, den rituellen Pilgertüchern.

In der Ortschaft Hudaibiya, nur wenige Kilometer vor Mekka, stellen sich die nichtmuslimischen Mekkaner der Pilgergemeinde in den Weg – sollten sie ihre Reise fortsetzen, käme es zum Krieg. Daraufhin schließen die Parteien einen Vertrag und die muslimische Gemeinde erklärt sich bereit, die Kaaba in Mekka erst im darauffolgenden Jahr aufzusuchen und die gegenwärtige Pilgerreise abzubrechen. Sie kehren – die ganzen 450 km – wieder zurück nach Medina.

Funktionäre ohne Funktion

Im Vergleich zu diesem historischen Vorbild der Besonnenheit, des Verantwortungsbewusstseins für die muslimische Gemeinde und der Achtung des Lebens noch vor jeder Tradition ist das gegenwärtige Sich-Treibenlassen der Verbandsfunktionäre, ihre unterlassene Kommunikation in dieser Abwägung, ernüchternd. Sie verhalten sich so, wie man es allenfalls unreflektierten, egoistischen und in traditionellen Riten gefangenen Moscheebesuchern zutrauen würde. 

Sie kommen ihrer Verantwortung und dem wesentlichen Kern ihrer Funktion überhaupt nicht nach. Die Sicherheit ihrer Mitglieder hat für sie nicht die oberste Priorität – sie zeigen sich dazu bereit, Traditionen zuzulassen, auch wenn dadurch Menschen gefährdet werden. Eigentlich dürfte man sie ab jetzt nicht mehr Verbandsfunktionäre nennen – denn sie funktionieren nicht, wie sie müssten.

Sie ähneln vielmehr verstaubten Verwaltungsbeamten des Islam, die nur stur nach drei Grundsätzen handeln: „Das haben wir schon immer so gemacht. Das haben wir nie so gemacht. Da könnt ja jeder kommen.“

Es ist das Schicksal der Muslime in Deutschland, dass die Geschichte und die Folgen der Gastarbeitermigration ihnen diese Führungskader in den Verbänden beschert hat. Und diese aktuelle Krise offenbart eine Wirklichkeit, der wir nicht mehr ausweichen können und die sich auch nicht mehr in freundliche oder diplomatische Worte verpacken lässt, damit die Kritik nicht all zu große Schmerzen verursacht:

Wenn es nichts zu repräsentieren gibt, ist da in den Verbandsführungen nicht viel, auf das man sich als Muslim verlassen kann – nicht mal wenn es um Leben und Tod geht.